4 Der Leitaufsatz zum Umschlagbild
zwischen dem Grafen und dem Kloster dauerten
jedoch weiterhin an.
III
Ein tiefgreifender Wandel der Verhältnisse
bahnte sich an, als unter massivem Druck von
Abt Wilhelm im Mai 1214 eine Zusammenkunft
mit der Ziegenhainer Grafenfamilie auf
deren Burg Wildenstein zustande kam. Dort
bestätigten Graf Heinrich und seine Familie
dem Kloster den Besitz und leisteten Verzicht
auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Klagen.
Im Juni des folgenden Jahres 1215 wiederholte
Graf Heinrich in Fritzlar den Verzicht
vor Erzbischof Siegfried II. von Mainz.
Es ging hier aber nicht nur um die Aufgabe
sämtlicher Rechte, wie schon auf Burg Wildenstein,
sondern auch um die Verlegung des
Klosters. War der Graf bis dahin zögerlich gewesen
und hatte den Umzug von der Aulesburg
nach Haina zu verhindern versucht, so
stimmte er jetzt – vielleicht unter Druck – der
Verlegung zu. Die Formulierung wirkt so, als
erbäte er geradezu im Einverständnis mit Abt
und Konvent die Zustimmung des Erzbischofs
zur Verlegung. Zur besseren Absicherung des
Erreichten folgte der Abt anschließend dem
Erzbischof zu einem Fürstentag nach Würzburg,
wo dieser die Schenkung Graf Heinrichs
und den gesamten Ablauf der Dinge in Anwesenheit
König Friedrichs II. den anwesenden
Fürsten und Edlen vortrug.
Die Lage des Klosters im Schnittpunkt der
Mainzischen und thüringischen Interessensphären
kennzeichnet die territorialpolitische
Bedeutung der Zisterze. So wie die Erzbischöfe
von Mainz versuchten, eine Verbindung von
ihrem Metropolitansitz nach Nordosten über
ihre Besitzungen um Amöneburg und Fritzlar
zum Eichsfeld herzustellen, so bemühten
sich umgekehrt die Landgrafen von Thüringen
um eine Verbindung von der Wartburg
zu den westlichen Besitzungen ihres Territoriums.
So ist es kaum verwunderlich, dass sich
auch Landgraf Hermann von Thüringen in die
Bestrebungen des Klosters um die Befreiung
von den Grafen von Ziegenhain einschaltete,
indem er mit einer Urkunde vom 29. Mai 1215
die Verlegung des Klosters an einen geeigneteren
Ort billigte. Ebenso wie der Erzbischof
nahm auch der weltliche Herr Abt und Kloster
in seinen Schutz und genehmigte ihnen den
Eintausch und Besitz von landgräflicher Vogtei
unterliegenden Gütern in Klosternähe. Diese
Maßnahme blieb nicht ohne Einfluss auf
die wenige Tage später erfolgte weitreichende
Entscheidung Erzbischof Siegfrieds. Papst Honorius
III. schloss sich den Territorialmächten
an, indem auch er 1216 das Kloster in den
päpstlichen Schutz nahm und den gegenwärtigen
und zukünftigen Besitz bestätigte.
Schirmvögte des nunmehr Mainz verpflichteten
Klosters waren nicht die Grafen von
Ziegenhain, sondern die im oberen Edertal
ansässigen Grafen von Battenberg. Das Verhältnis
zwischen ihnen und dem Konvent war
nicht immer spannungsfrei.
Erst als die Verlegung des Klosters von der
Aulesburg nach Haina die Zustimmung aller
relevanten Mächte gefunden hatte, war der
Weg frei für den Baubeginn in Haina. Über
die jetzt erfolgende Grundsteinlegung des
Klosters gibt es keinen urkundlichen Beleg. Es
spricht jedoch alles dafür, dass sie unmittelbar
nach der Zusammenkunft in Fritzlar im
Juni 1215 stattgefunden haben muss. Denn
erst mit dem Privileg Erzbischof Siegfrieds
von 1215 war der Weg frei geworden für den
Umzug des Klosters von der Aulesburg in das
fruchtbarere Tal von Haina.
Arnd Friedrich
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