Aus Stadt und Land 65
Arbeitsschritte einer technischen Kontrolle
und vor allem einer Durchsicht der Einträge
auf sensible Daten hin vorgenommen werden.
Denn obwohl die Fortführungsfristen die
längsten archivgesetzlichen personenbezogenen
Schutzfristen übersteigen, können in den
Einträgen und Randvermerken Dritte, etwa
Kinder, genannt sein, die noch leben können.
Eine Übersicht über die digitalisierten Bände
eines Bestandes wird über das Landesgeschichtliche
Informationssystem LAGIS (www.
lagis-hessen.de) bereitgestellt. Dort können die
bereits online verfügbaren Registerbände entweder
über Listen (z. B. sortiert nach Standesämtern
oder Registertyp) oder gezielt über ein
Suchfeld recherchiert werden. Die Suchfunktion
in LAGIS erstreckt sich über die Standesamtsregister
hinaus auch auf die jüdischen
Standesregister aus dem 19. Jahrhundert, die
in Abt. 365 Judenregister aus hessischen Gemeinden
im Hessischen Hauptstaatsarchiv
Wiesbaden archiviert sind. Hier sind Abzüge
der während des Krieges verfilmten jüdischen
Standesregister, die das Reichssippenamt gegen
1940 eingezogen hatte, archiviert. Die Originale
wurden während des Krieges vernichtet;
die Fa. Gatermann aus Duisburg, die die Filme
erstellt hatte, verkaufte diese nach 1945 an die
zuständigen Staatsarchive.
Im Personenstandsarchiv können jedoch natürlich
auch weiterhin die analogen Bände genutzt
werden: Der Lesesaal ist mittwochs und
donnerstags von 9.00–16.00 Uhr geöffnet. Um
den Nutzern die Vielfalt der genealogisch interessanten
Quellen näher zu bringen, veranstalten
das Personenstandsarchiv und das Staatsarchiv
Marburg regelmäßig im Rahmen ihrer
„Nutzerseminare“ unter dem Motto „Auf der
Suche nach den eigenen Wurzeln?“ Informationsveranstaltungen
zu diesem Thema, die sich
eines regen Zulaufs erfreuen. Hier werden neben
den Standesamtsregistern auch weitere im
Staatsarchiv Marburg archivierte, für familiengeschichtliche
Fragen besonders interessante
Quellen wie Steuerlisten, Währschaft- und
Hypothekenprotokolle, Kataster oder jüdische
Standesregister vorgestellt.
Katrin Marx-Jaskulski
1 Vgl. § 5 Abs. 5 Personenstandsgesetz.
2 GVBl. I S. 964.
3 Vgl. Michael Habersack: Kontinuität bleibt
Wunschtraum. Angebot und Perspektiven der Archivberatungsstelle
Hessen. In: Archivnachrichten
aus Hessen 12/2 (2012), S. 70–73, S. 71.
4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz.
Vom 29. März 2010. Zur Problematik
des Verbleibs der Unterlagen im Standesamt vgl.
auch Marcus Stumpf: Archivierung von Personenstandsunterlagen
durch Kommunalarchive – Möglichkeiten
der Umsetzung und nutzungsrechtliche
Aspekte. In: Archivpflege in Westfalen-Lippe 71
(2009). S. 23–28, S. 24–25.
5 Die Zweitbücher des Sonderstandesamtes Bad
Arolsen, geführt beim Landkreis Waldeck-Frankenberg,
werden als eigener Bestand erfasst, daher
27 Bestandsnummern.
„Diese Klosterkirche in Haina ist eine der
schönsten in unserer Landeskirche. Sie spiegelt
die Erhabenheit und Strenge der Frömmigkeit
der Zisterzienser damals, aber ist heute für uns
immer aufs Neue Einladung, einzutreten und
die Nähe zu Jesu Christi zu spüren“, meinte
Landesbischof Prof. Dr. Martin Hein (Kassel),
als er am Sonntag, dem 14. Juni 2015, im Festgottesdienst
vor etwa 250 Besuchern predigte.
Gottesdienst und anschließender Festakt mit
dem Schirmherrn Uwe Brückmann, Direktor
des Landeswohlfahrtverbandes (LWV), waren
800 Jahre Klosterkirche Haina
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