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im Rheingau hat, “oder auch „Ordnung u. Gesetze des Landes in dem Rheingau.“ Jedoch ist der Gewinn für die Lücken-Ausfüllung im Ganzen nicht bedeutend zu nennen, da die Zusätze weniger umfassen, als man vermuthen sollte, und auch sonst nur einige Umstellungen einzelner Artikel erscheinen. Inzwischen haben wir jetzt das Ganze vollständig vorliegen.

2) Bedeutender ist die Registratio rerum et censuum monasterii S. Ruperti ab an 1147 usque 1270, in klein Folio, auf Pergament, 74 Seiten. Das Kloster Rupertsberg bei Bingen wurde im J. 1641 mit dem Kloster Eibingen bei Rüdesheim vereiniget. Die abschriftliche Mittheilung alles ältesten Inhaltes des 12. u. 13. Jahrh. mit Weglassung des neueren würde für deutsche Special-Geschichte und Sprache eine Menge unerwarteter Namen und Daten ergeben, wie die Traditiones Witzenburgenses. Auch alte Eibinger Copialbücher sind vorhanden und würden, wenn sie auch nur theilweise gedruckt würden, dem Geschichtsforscher manche Ausbeute bringen. Ueber die h. Hildegard erwarten wir noch weitere Forschungen. Die ihr, wie sie selbst sagt, „durch unmittelbare göttliche Eingebung“ zugekommene unbekannte Sprache, wovon die Landesbibliothek zu Wiesbaden ein Glossarium enthält, das man auf den ersten Anschein für ein slavisches Idiom nehmen kann, hat W. Grimm in Haupt’s Zeitschr. f. deutsche Alterth. 1847. VI, 2, 321 ff. mit beigefügten Proben näher untersucht, und das dazu gehörige Alphabet „als eine eigenmächtige grundlose Erfindung“ nachgewiesen, welche „auf die unbekannte Sprache selbst ein bedenkliches Licht wirft.“

3) Die Acten und Urkunden der Abtei Eberbach im Rheingau enthalten: Oculus Memoriae sive Testamentarium II. ab a. 1177 usque ad a. 1502.

Inhalt: a)

  de Privilegiis Papalibus, Regalibus, et Archiepiscopalibus Monasterio Eberbacensi specialiter concenssis;

b)

  de Curiis seu Grangiis ejusdem Monasterii possessis;
c)   de Donationibus eidem Monasterio diversimode factis;
d)   de SS. Reliquiis, que in eodem Monasterio habentur et venerantur; e) de Bibliotheca, quam olim idem Monasterium habuit; f) de Contractibus hinc et inde per

 

 

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