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[urkund]lichen Nachrichten im 2. Theil von Scriba’s hessischen Regesten beziehen. Vergl. namentlich Theil 2. S. 61. Nr. 770. dieser Regesten; weitere Nachweisungen sind im Register derselben.

            Mainz.

            Hennes.  

 

5. Anzeige,

die Herausgabe eines Registers zu Dronke’s fuld.

Urkundenbuche betr.

In welchem Zustande Director Dronke das fuld. Urkundenbuch sterbend hinterließ (am 10. Dezember 1849), ist aus dessen Nachschrift vom Archivare Landau ersichtlich, und den meisten Lesern dieser Blätter bekannt. Drei Viertheile des Textes waren gedruckt, und der Rest in der Handschrift vollendet; diesen förderte sofort Herr Landau zum Drucke. Vorrede, Einleitung und Register fehlten; die beiden erstere werden wir für immer entbehren müssen, letzteres aber versprach Hr. Landau möglichst bald nachzuliefern. Es verflossen unterdessen 2 Jahre, ohne daß wir die Erfüllung obigen Versprechens vor sich gehen sahen.

Da entschloß sich Dr. Roth in München, welcher den Abgang dieses Registers bei seinen Forschungen besonders schmerzlich empfand, dasselbe auf seine Kosten herstellen zu lassen, doch nur zu eignem Gebrauche. Er übertrug die Arbeit einem jungen Rechtsgelehrten daselbst, welcher sie auch mit unsäglicher Anstrengung am Anfange d. J. vollendete. Es sind 79 weitläufig geschriebene Bogen.

Das schwere Geldopfer, welches Roth auf diese Weise der Geschichte seines Vaterlandes brachte, zwingt ihn aber nunmehr, erwähntes Register drucken zu lassen, um dadurch einigen Ersatz zu gewinnen. Wir zeigen Dies hier den betheiligten Forschern an, mit dem Beisatze, daß Roth den Bestrebungen Herrn Landau’s nicht gern störend in den Weg tritt. Fände aber sein Vorhaben Beifall und Unterstützung; so würde derselbe die Handschrift der Presse übergeben (etwa 10 Drckbg. zu 1 fl. für Unterzeichner). Man bittet um mündliche oder schriftliche Erklärung hierüber.

 

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