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6. Anfragean die Geschichtskundigen in Hessen.Eine feststehende und unzweifelhafte Tradition berichtet, daß zu Lorch am Rhein die Wollenmanufactur im Mittelalter in schwunghaftem Betriebe gestanden habe, daß aber zur Zeit der Reformation sämmtliche Wollenweber, als der lutherischen Lehre zugethan, von dem Kurfürsten aus dem Lande getrieben worden seien und in der Niedergrafschaft Katzenellenbogen Zuflucht und bleibende Wohnstätte gefunden hätten. Ueber diesen letzteren Theil der Ueberlieferung fehlt uns annoch jeder urkundliche Anhaltspunkt. Sollte die Specialgeschichte der hessischen Kirchenreformation über die gedachte Einwanderung der Lorcher Wollenweber in die Niedergrafschaft eine Auskunft bieten, so würde jede derartige Mittheilung höchst willkommen sein. Wiesbaden, im März 1853. Dr. Rossel.
7. Erklärung und Berichtigung.Herr Hofrath Wagner beklagt es im Anfange seiner interressanten und werthvollen Arbeit über die ausgegangenen Orte des Bezirks Kirtorf, daß es ihm nicht gelungen sei, trotz Vorsorge und Mühe eine unentgeldliche Benutzung der Generalstabscharte zu erlangen. Es muß dieß einem jedem auffallend erscheinen, der weiß, mit welcher Bereitwilligkeit die Herrn Wagner bekannten und von ihm hiesigen Bibliotheken, die Hofbibliothek und die Cabinetsbibliothek, mit ihren Schätzen literarische Arbeiten unterstützen, und es könnte dadurch leicht ein Schatten auf die Anstalten fallen, den sie nicht verdienen. Ich halte es darum zur Vermeidung von Mißverständnissen für nöthig zu erklären, daß dem fleißigen und unablässig thätigen Verfasser oben genannter Arbeit die Benutzung der Generalstabscharte auf der Hofbibliothek immerdar und zu jeder Zeit bereitwilligst und natürlich unentgeldlich, da ja für die Benutzung der Hofbibliothek keine Geldentschädigung verlangt wird, gewährt worden ist, daß sie sogar wiederholt von ihm in Anspruch genommen wurde. Eine Benutzung in der Art, daß ihm die Charte auf längere Zeit nach Roßdorf geliehen wurde, ist den Gesetzen
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