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der Bibliothek entgegen. Die Unmöglichkeit einer Benutzung in dieser Art beklagt aber der Herr Verfasser nicht, sondern ganz generell die Unmöglichkeit einer unentgeldlichen Benutzung. Auch ist von ihm niemals irgend einem der Bibliothekare der Wunsch ausgesprochen worden, die Charte nach Hause zu erhalten. An die Cabinetsbibliothek aber, die, wie Herr Wagner weiß, bereitwilligst überall aushilft, wo die Hofbibliothek durch ihre Gesetze beschränkt nicht aushelfen kann, hat Herr Wagner niemals eine Anfrage wegen Benutzung der Charte gestellt. Unser verehrtes thätiges Vereinsmitglied möge mir diese Erklärung nicht verargen; ich war sie aber beiden Anstalten schuldig, auf welche jener Vorwurf zunächst fallen muß und an denen beide ich beschäftigt bin.

Ich habe übrigens Herrn Wagner, sobald ich seinen Wunsch, eine Charte zu Hause benutzen zu können, erfahren, augenblicklich die nöthigen Blätter aus der Cabinetsbibliothek angeboten.

                                                           Dr. Walther,

                                                           Bibliothekar an der Hofbibliothek, und

                                                           Director der Cabinetsbibliothek.

 

 

 

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J. Conr. Herbert’sche Buchdruckerei.

 

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