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3. Haufeld.Zu wissen das In dissem Erb Register vff beuelch vnßers g. f. vnd Hern zu Hessen Die Jerlichen Zinße vffgesetzt vnd gerechnet worden seint, wie volgt 1 morgen Ackers gut vnd boße endereinander vmb drei pfenig 1 morgen gut wießen so gewessert werden konnen vmb vierß (Schillinge) 1 morgen Mittelwießen so zwischen den feldern gelegen vnd die besserunge aus den Aeckern haben kann Achtzehn pfenig 1 Morgen Haufelt so gahr kein Grommet tragen Neun pfennige 1 Morgen Hoiffraide Garthen Achtzehn pfennige 1 Schilling = ½ Tornos = 9 Pfennige 2 Schilling = 1 Tornos = 18 Pfennige 3 Schilling = 2 Tornos = 36 Pfennige Saalbuch des Gerichts Burkhards, 1555, S. 2.
Volget was ein jeder Morgen Acker, Wiesen, Garten etc. etc. jarlichn Zinsett.
Vnd wirtt hirin alwegen der Gulde zu 12 (Schillinge) und 1 (Schillinge zu 18 (Pfennige) gerechnet. Saalbuch des Amts Schotten, 1579. S. 23.
Aus Obigem gehet hervor, daß „Haufelt“ und „einschorig Wiesen“ eine und dieselbe Sache bedeuten, und daß die Erklärung der Benennung „Haufelt“ (Heufeld), wie solche im period. Blatt Nr. 24 (1851) S. 345, gegeben ist, den obigen Angaben vollkommen entspricht. Roßdorf. Wagner, Hofrath.
4. Anfrage in Betreff des Abtswaldes in Oberhessen.In einigen älteren Geschichtswerken ist von einem großen Forst in Oberhessen die Rede, welchem der Name Abtswald beigelegt wird. Zuerst findet sich in Dilichs Hess. Chronik auf Seite 109 des I. Theiles folgende Stelle :
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