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einnahm), und der damals halbkreisförmige Abschluß der Chornische, deren Umfangsmauer 6‘ Dicke zeigte und zu mehr als zwei Drittheilen noch im Fundament vorhanden war, aufs klarste heraus, wodurch unsere frühere Ansicht (Denkmäler Hft. I. S. 30) wegen Abweichung der Achse des Thurmes von der Achse des im J. 1488 erbauten Chores, sowie über einen uralten Kirchenbau romanischer Periode (Denkm. I. S. 28, 29) sich bestätigt fand. Die Nachgrabungen in die Tiefe erwiesen, daß die im vorigen Jahre zum Theil für römisch gehaltenen Mauern in der That nur 5 ½‘ tiefer und zwar in aufgefülltem Erdreich fundamentirt waren. Von da an noch 4 ‘ tiefer fand sich unter feuchtem, moderigem Grunde, ein schönes römisches Pflaster, dessen Steine, unbehauene Wacken, wie gestückt schräg neben einander saßen. Dieses Pflaster bedeckte einen schwarzen, durchschnittlich 3‘ tiefen und mit Bruchstücken römischer Dachziegel und Geschirre erfüllten Gartengrund, wie er bei allen Grundarbeiten in der Nähe der Kirche, zumal am Eck der kleinen Schwalbacher Straße (1846) und bei dem Kanalbau in der Hochstätte (1852) sich ganz gleich gezeigt hat. Unmittelbar darunter liegt die reine, wasserhaltige Kiesschicht. Das gedachte Pflaster wurde an zwei Stellen der Kirche, am Thurm und im Chor vorgefunden, ebenso im Keller eines Nachbarhauses hinter dem Chor, in der Richtung gegen die Neugasse. An beiden Stellen fanden sich in der aufgefüllten Erde senkrecht stehende, das Pflaster und den schwarzen Grund darunter durchdringende, 5‘ lange, unten zugespitzte Pfähle von Eichen- und Buchenholz. Eine Nachgrabung zur Ermittlung der Mauertiefe an der Stelle, wo im Innern eine Quermauer sich mit der südlichen Langmauer des Schiffes der ältesten Kirche verbindet, hatte am 19. October das angenehme Ergebniß eines römischen Inschrift-Steines, 3‘ lang, 2‘ hoch, unten 6‘‘, oben 4‘‘ dick, der zuunterst in einer Tiefe von 4½‘ so lag, daß die Fundamente der Mauerecke über ihm zusammmenstießen. Die Schrift - nach der Ausführung der Buchstaben aus der besten Zeit stammend - lautet : FIRMIVS EX VOTO
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