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und der Cherusker noch in weit späterer Zeit deutlich erkennbar sei. 10. Juli. Derselbe hielt einen umfassenden Vortrag über die Entstehung und die rechtliche Natur der in Hessen sich häufig findenden Waldungen zu halbem Gebrauche (vulgo Halbgebrauchs-Waldungen ). Nachdem er die Entstehung der Marken und die damit zusammenhängende Bildung der Eigenthumsverhältnisse am Walde ausgeführt, zeigte er wie mit der Gründung erblicher Herrschaften die alte Freiheit der Gemeinden untergegangen und zugleich an die Erbherrschaft sich ein Obermärkerthum geknüpft, aus dem sich sie spätere Forsthoheit entwickelte. Neben diesem habe sich aber noch ein specielleres Verhältniß, nämlich eine Waldvogtei gebildet, und eben daraus erkläre sich das Verhältniß jener Waldungen zu halbem Gebrauche.
b. Zu Marburg.März. Herr Hauptmann v. Ditfurth: Miszellen aus der hessischen Kriegsgeschichte. Darstellung der von dem hessischen Korps im Feldzuge von 1792 in der Champagne, erduldeten Entbehrungen; im Vergleiche zu den von den Engländern vor Sebastopol erduldeten Entbehrungen. April. Herr Gymnasial-Direktor Dr. Münscher: Ueber die westindischen Besitzungen des letzten Grafen von Hanau.
c. Zu Fulda.17. Januar. Herr Landgerichtsrath Gößmann hielt einen umfassenden Vortrag über den als Dichter und Redner gekrönten Ritter Ulrich von Hutten, dessen Familie und ihre Beziehungen zur Abtei Fulda.
d. Zu Hanau.Am 6. Februar. Herr Landbaumeister Arnd: über die in der Provinz Hanau und deren Umgebung vorkommenden germanischen Ringwälle. Als solche bezeichnete er mit Bestimmtheit zwei, von welchen sich der eine auf dem Hainkeller in dem altenhaßlauer Gerichtswalde befindet, der andere den Rauhenberg bei Meerholz umschließt; auch die Befestigung auf dem Burgberge bei Biber glaubt er dahin rechnen zu müssen. Zugleich suchte er sowohl durch Citate aus Tacitus, als aus der Lage und Beschaffenheit derselben als ihren Zweck die Vertheidigung im Kriege nachzuweisen, was jedoch die spätere
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