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aber etwas zur Aufbewahrung der Steine geschehen soll, so müßte dies bald sein, denn schon ist der Deckel des ersten Sargs zu Mauersteine verwendet worden, also für weitere Forschungen verloren gegangen und was diesem geschah, könnte sich an den Särgen wiederholen. Eine Reclamation der Särge von Seite des Vereins dürfte am zweckmäßigsten sein.

Sehr bedauerlich war mir bei Abfassung dieser Anzeige, daß mir keine Literatur über Steinsärge zu Gebot stand.

Erbach, am 27. Juni 1855.                                          Eschborn.

 

Das Schloß Wildenberg.

Zu S. 148. Nr. 5 dieser Blätter.

Das Dorf Wildesberg findet sich bereits 1196 unter dem Namen Weldesberc (Wenck II. Urkundenbuch S. 126) und eine Urkunde von 1288 zieht eine Gränze a fonte, qui dicitur Hungerborne, ubi limitantur termini marche illorum de Malzuelde ( das Dorf Malsfeld an der Fulda) et de Wildesberge etc. Die Feldflur des Dorfes stieß also an die des Dorfes Walsfeld.

                                                                                      Landau.

 

Bemerkung.

über die im 4ten Heft der period. Blätter von 1854, D. Sprechsaal a. gemachte Mittheilung über Friedberger Urkunden.

Die fünf erwähnten Urkunden wurden dem Unterzeichneten, wie in Nro. 5 des Friedberger Int. Blattes von 1834, S. 19, Note * von Einer derselben angedeutet ist, durch die Güte des im Jahr 1845 verstorbenen Kirchenrath Pilger zur Einsicht mitgetheilt und habe ich davon vier abgeschrieben. In jenem Blatte ist auch der Bruder Albertus de Bycheling deutlich zu lesen; demnach ist Byleling ein den Scriba’schen Regesten zukommender Druck- oder Schreibfehler. Daß ich die sub. 2 erwähnte Urkunde von 1399 nicht auch damals copirt habe, davon ist mir kein anderer Grund denkbar, als daß mir der jüngere Indulgenzbrief von geringerer geschichtlicher Bedeutung schien, weil ich den älteren von 1364 bereits in Copie

 

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