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[Ge]wande eine beflügelte Fortuna, in der Rechten ein rundes Schildchen haltend mit SP über QR: auf beiden Seiten SC und um das Ganze die Umschrift: TRPOTCOSIIIPP. Die Münze gehört sonach ins Jahr 100 nach Christi Geburt. Die zweite Münze trägt in Av. das lorbeerumkränzte Haupt mit der Umschrift: IMPCAESNERVAE TRAIANO AVG GER DAC PM TRP COS VI PP. (112 n. Chr. vgl. Eckh. VI. p. 428). Im Rev. FELICITAS stehend, in der Linken ein Füllhorn, mit herabfallendem Gewande, die Rechte ausgestreckt, nach der rechten Seite sehend : auf beiden Seiten SC. Virtus und Felicitas finden sich auch sonst auf Münzen des Traian vgl. Eckh. VI. p. 436. Die dritte Münze zeigt im Av. das belorbeerte Haupt mit der Umschrift: IMP NERVA CAESAVG PMTRPCOSIIIPP( vgl. Eckh. VI. p. 406). Im Rev. FORTVNA in herabfallendem Gewande, in der linken das Füllhorn mit den Buchstaben zur Seite SC und der Umschrift: FORTVNAAVGVSTA. Letztere findet sich auch auf den Münzen der Domitilla bei Eckh. VI. pag. 345.

Diesen Münzen mag eine in dem verflossenen Sommer im Gartenfelde bei Mainz gefundene Kupfermünze des Constantius II. angereiht werden, welche wahrscheinlich ursprünglich in dem Boden des neuen Kästrichs sich befand, aus welchem früher Erde an den Fundort erweislichermaßen gebracht worden war. Im Av. zeigt sich das Brustbild des Kaisers mit der Umschrift : CONSTANTIVS NOBC; im Rev. ist das Labarum mit A und Ω. Constantius II., Constantins des Großen Sohn, erhielt den Orient 335 und wurde Augustus 337.

 

III.

In dem Prehnischen Gemäldecabinet im hiesigen Stadtbibliotheksgebäude befindet sich ein roh und unförmlich ausgearbeitetes altes Steinbild auf einer 3–4 Zoll dicken, gelbbraunen Sandsteintafel oder vielmehr wie in einer Art von viereckigem Steinhäuschen eingehauen, welches letztere 17 Pariser Zoll hoch, oben 9½, unten 11 Zoll breit ist. Die plumpe Figur mit rundem, dickem Kopfe und noch angedeuteten Augen, Nase und Mund, steht mit etwas ausgebreiteten Beinen, streckt die Rechte steif vom Körper ab, während die etwas erhobene Linke einen Körper emporhält, der nur mit einer Keule verglichen und als solche angesehen werden kann. Der Kürze halber muß sich der Unterzeichnete für eine andere Gelegenheit die Nachweisung ähnlicher Steinbilder, insbesondere keultragender Figuren und ihre Bedeutung vorbehalten, aus welcher

 

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