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Die erste Frage ist: In wie weit finden sich die von mir in meinem Werke: „Die Territorien in Bezug auf ihre Bildung und ihre Entwicklung“ gegebenen Grundzüge der Agrar Verfassung bestätigt und worin bestehen die Abweichungen von denselben, sowie: was läßt sich Neues zu dem von mir Gegebenen hinzufügen? Alle, welche meine Ausführung einer Kritik unterzogen haben, stimmen in der Anerkennung derselben überein; indeß liegt es zu sehr in der Natur dieser Verhältnisse, daß meine Arbeit nur eine Grundlage zum Weiterbaue sein kann. Es ist hier noch viel zu thun übrig und nur durch ein großes gemeinsames Zusammenwirken ist ein befriedigenderer Erfolg zu erwarten. Es ist aber hohe Zeit, damit zu beginnen; allenthalben ist eine Umgestaltung der alten landwirthschaftlichen Zustände im Werden und wenn wir nicht noch diese letzte Stunde benutzen, so gehen die noch jetzt in reicher Fülle vorhandenen Materialien für immer verloren. Es ist darum sehr zu wünschen, daß die einzelnen Vereine gerade diesen Gegenstand mir aller Energie in die Hand nehmen und ihre Mitglieder zu einer regen Betheiligung anspornen. Worauf es zunächst ankommt, ist die Feststellung der Grundsätze, nach welcher die verschiedenen Hufengattungen gegründet sind, sowie der Nachweisung der ihnen anklebenden rechtlichen Natur. Es bieten sich zu diesem Zwecke zweierlei Quellen: die noch heute bestehenden Verhältnisse, also das Leben selbst, und die Urkunden. Nur auf eins will ich noch insbesondere aufmerksam machen, nämlich auf die Bünde. Dieselbe bildete stets einen für sich abgeschlossenen Theil der Feldflur. In welchem Verhältnisse steht nun deren Größe zu der übrigen Feldflur und welche rechtliche Verhältnisse zeichnen sie vor der übrigen Flur aus? Diese Frage kommt jedoch nur bei solchen Feldfluren in Betracht, welche die S. 32 der Territorien geschilderten Hufen besitzen. Bei den auf Königs- oder Hagenhufen angelegten Dörfern (S. 20 etc.) würde sich dagegen die Frage dahin ändern: Wie viele Hufen gehören zu dem alten Schulzenhofe? Die zweite Frage bezieht sich auf den Bauernhof. Es soll eine Schilderung desselben gegeben werden und zwar mit Zugrundelegung einer einfachen Abbildung, und auch ein Grundriß würde willkommen sein. Man beschreibe also den Hof nach seiner Lage sowohl zu den Nachbarhöfen, als seiner eignen Wirthschaftsgebäude, und trete dann in das Gebäude und
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