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schildere ihn in dessen innerer Einrichtung, sowohl nach den sich darbietenden Räumlichkeiten, als auch den einzelnen Theilen, aus denen das Haus zusammengefügt ist, und zwar mit strenger Beibehaltung der dafür am Orte gebräuchlichen Bezeichnungen. Daß man dazu stets die ältesten der vorhandenen Gebäude auszuwählen hat, bedarf wohl kaum bemerkt zu werden. Nicht nur die Sprache bezeichnet uns noch heute die Gränze der einzelnen Volksstämme, auch in dem Bau der Häuser tritt dieselbe hervor, und zwar, soweit ich dies bis jetzt verfolgt habe, sogar in noch schärferer Weise, als in dem Idiome. Während z. B. auf der sächsisch-fränkischen Gränze die Sprache an einigen Orten übergreift, setzt dagegen die Verschiedenheit des Häuserbaues die alte Gränze ohne jede Ausnahme ein. Es folgt dann die Beschreibung des altherkömmlichen Pflugs und des Wagens. Auch bei diesen würde eine Zeichnung die Schilderung sehr vereinfachen. Es braucht dann den einzelnen Theilen beider nur der örtlich gebräuchliche Name beigefügt zu werden. Endlich sollen die Namen der Fruchtmaße, sowie die der Feldmaße angegeben werden. Da nicht immer die alten Maße noch jetzt im Gebrauche sind, indem gar häufig das Geschlecht, welches die Herrschaft in einem Gebiete erwarb, die an seinem älteren Sitze gebräuchlichen in die neue Erwerbung übertrug, so möchte hier vor allem zu empfehlen sein, zugleich auch die Urkunden und alten Rechnungen zu Rathe zu ziehen. Bei allen diesen Punkten soll zugleich, soweit dies möglich ist, angegeben werden, wie weit die gleiche Einrichtung sowie die gleiche Bezeichnung geographisch verbreitet sei. Möchten recht Viele an der Erledigung dieser Aufgaben sich betheiligen, damit wir auf der nächsten Versammlung in Hildesheim nicht mit leeren Händen erscheinen. Auch jeder kleine Beitrag wird willkommen sein, denn erst müssen die Steine gebrochen und angefahren werden, ehe man bauen kann. Alle Mitheilungen würden an die betreffenden Vorstände der Vereine zu senden sein. Landau.
Eine Gränzfrage.In dem Weisthume des Gerichts Berstadt im Rheingaue von 1489 (Grimm, Weisth. I S. 550) heißt es in der Gränz-[beschreibung]
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