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Geschichte und Beschreibung des Lahnthals von Katharine Schweitzer. Wiesbaden 1856.

 

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Die geschichtliche Literatur Frankfurts ist zu Ende des vorigen Jahres durch eine neue Schrift des auf diesem Gebiete unermüdet thätigen Herrn Dr. Römer-Büchner, Die Entwicklung der Stadtverfassung und die Bürgervereine der Stadt Frankfurt am Main, bereichert worden. Läßt sich auch nicht allen darin enthaltenen Behauptungen unbedingt zustimmen, so haben doch die auf ein reiches urkundliches Material sich gründenden Forschungen über manche bisher noch nicht genugsam untersuchte, ja offenbar falsch aufgefaßte Parthien der Geschichte Frankfurts den richtigen Aufschluß geliefert oder doch jedenfalls für fortgesetzte Untersuchungen den Weg gebahnt. Zu einer ausführlichen Besprechung des Buchs ist in diesen Blättern kein Raum geboten, aber eine kurze mit einzelnen Bemerkungen begleitete Darlegung des reichen Inhalts desselben dürfte hier wohl an rechter Stelle sein.

Die Römer’sche Schrift zerfällt in zwei Theile, deren erster eine Darstellung der fortschreitenden Entwicklung der Stadtverfassung gibt, während der zweite sich mit den Vereinen, namentlich den beiden Gesellschaften Frauenstein und Limburg beschäftigt.

Der erste Theil beginnt mit einer Untersuchung über die Verfassung Frankfurts bis zu den Zeiten Kaiser Friedrichs I., in welchen eine Stadtgemeinde und eine bürgerliche Behörde noch nicht vorhanden waren. Der Verfasser bespricht zuerst die ältesten Bewohner Frankfurts, als welche er Ministerialen oder Dienstleute, Fiskalinen oder zinspflichtige Freie (Königsleute) und servi oder Leibeigene aufführt. Sodann geht er auf die Beamten über, unter welchen die Bewohner standen. Bekanntlich finden sich als solche hier der Schultheiß, der die ordentliche Gerichtsbarkeit ausübte und der Vogt (advocatus), unter welchem die Hörigen standen, dem aber daneben auch die Ausübung der Criminaljustiz oblag (Fichard Entstehung S. 20). Beide wurden bis jetzt für königliche Beamte angesehen, Dr. Römer aber sucht nachzuweisen, daß der Vogt ein Kirchenvogt, also ein geistlicher Beamte, gewesen sei. Die dafür geltend gemachten Gründe scheinen mir jedoch nicht ausreichend; die Analogie der bischöflichen Städte

 

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