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hier den Beweis geliefert, daß jene Gesellschaften nur aus ehrbaren Bürgern, die nicht Handwerk oder gemeine Krämerei trieben, bestanden haben, und daß es hier keinen Stadtadel gab. Mit großem Fleiße hat er die urkundlichen Belege für seine Behauptung zusammengestellt und gibt über die Behausungen, Ordnungen und Wappenbücher der Gesellschaften u. s. w. interessante Mittheilungen, so daß dieser Theil seines Buch‘s unstreitig am werthvollsten erscheint. Zu verkennen ist aber nicht, daß diese ganerbschaftlichen Familien, auch abgesehen davon, daß einzelne schon im 17. Jahrhundert kaiserliche Adelsbriefe erhalten haben, im Laufe der Zeit allerdings mit dem niederen Adel auf gleiche Stufe kamen, denn wie die ritterbürtigen Freien und die Ministerialen sich durch ihre ritterliche Lebensart über die Gemeinfreien erhoben, ebenso mußte in den Städten die Enthaltung von bürgerlichen Gewerben und die einem höheren Stande entsprechende Lebensweise einzelne Familien über die Masse der Bürger emporheben. Wurden auch im 14. Jahrhundert die städtischen meliores von den auf dem Lande hausenden Ritterfamilien nicht als Genossen angesehen, so war dies im 16. Jahrhundert doch anders, da mit der Veränderung des Kriegswesens und dem Aufhören des Lehndienstes eine andere Auffassung des Adels aufkam.

Die Untersuchungen über die Limburger Verhältnisse haben dem Herrn Dr. Römer übrigens Veranlassung gegeben, zwei zu deren Aufhellung sehr dienliche Schriftstücke bekannt zu machen, nämlich in dem Archiv für Frankfurts Geschichte, Heft VII S. 186, Lieder zu Ehren der Gesellschaft Limburg und in der Zeitschrift für deutsche Culturgeschichte (Heft I 1856) eine Schilderung der bei dieser Gesellschaft üblichen Gebräuche und von Aschaffenburg gefertigt. Bei der letzten sind die Aufzeichnungen des Bernhard Rohrbach, † 1482, benutzt und es ist hier namentlich die Beschreibung der Fastnachtfeier von 1466 von Interesse.

Dr. Euler.    

 

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Druck von W. G. Riedel in Wiesbaden.

 

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