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[Mars]berger, nachdem sie einen sechs Meilen langen Marsch gegen Osten gemacht hätten, der bedrängten Bundesstadt Wolfhagen nicht näher gewesen als zu Hause. Der offenbare Unsinn, die Burg Haldessen bei Grebenstein zur Landhute zwischen Wolfhagen und Marsberg zu bestimmen, verschwindet aber, wenn man weiß, daß nicht Haldessen, sondern Heldissin, wie auch die bei Falkenhainer Seite XXVIII richtig abgedruckte Urkunde sagt, der bestimmte Ort war, und dieses Heldissin das auf geradem Wege zwischen beiden Städten in der Mitte liegende Dorf Helsen bei Arolsen ist.

                                                                                               Karff, Pfarrer.

 

Notizen zur Geschichte von Frankfurt a. M.

 

1.König Günther’s Abbildung; Todestag.Die Abbildungen König Günther’s zu Rudolstadt, Sondershausen und Arnstadt, sind alle aus jüngerer Zeit und nach Willkür gemalt; sie haben auch mit dem Denkmal in der Bartholomäikirche nicht die geringste Aehnlichkeit, und es ist anzunehmen, daß diese gleichzeitige Darstellung allen denen bekannt, die mit Günther lebten, wohl die meisten Ansprüche auf das individuell Charakteristische hat. — Bei der Restauration des Denkmals ließ ich von dem Kopf einen Abdruck und demnach einen Gipsabguß fertigen. Was durch die Bemalung des Gesichts scheinbar verdeckt ward und anders sich darstellte, zeigte die Sculptur in anderem Licht. Die Augenlieder sind geschlossen und auf diese das Auge gemalt; die Nase ist spitzig und eingefallen; die Lachmuskeln sind hervorgehoben; alles Zeichen eines Todten. Ich vermuthe daher, daß vom König Günther eine Todtenmaske genommen und nach dieser das Denkmal gefertigt worden. Dieses ist mir um so wahrscheinlicher, als auf den vier kleineren Figuren, die das Denkmal auf der Seite als Heilige hat, bei diesen die offenen Augen etwas ausgedrückt sind, welches bei der größeren Figur von Günther gewiß geschehen wäre, wenn nicht eine Todtenmaske zum Grund gelegen hätte.

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Behufs der Inschrift zu dem Denkmale des Königs Günther in der Bartholomäikirche hatten wir nach authentischen Urkunden den Todtestag angegeben: DEF. D. XVIII. M. IV N. A. MCCCXLIX. Gegen diesen Tag erhob Herr Director Hesse zu Rudolstadt in Mittheilungen an das Schwarzburg’sche Ministerium Widerspruch, indem er aus folgenden Gründen statt des 18. den 14. Juni gesetzt wissen wollte :

 

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