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der 15. Juni sein. d. h. drei Tage nach dem 12. Vgl. Savigny Syst. des heut. röm. Rechts, Bd. 4, p. 602 seqq. Uns scheint die ganze Ausdrucksweise eine Volksredensart zu sein in der Bedeutung, daß Günther bald nach seiner Abdankung gestorben sei, wie man im gewöhnlichen Leben nach einem bedeutenden Vorfall sagt : es ist gleich hierauf, bald nachher, nach ein Paar Tagen, nach drei Tagen etc. gestorben, um eine kurze Zeit zu bezeichnen. Jedenfalls ist uns eine von dem gewöhnlichen Kalender abweichende Citirungsweise für die Untersuchung des Todestages sehr bedenklich.

Zu 3. Johann Latomus, auch Steinmetz, Lapicida genannt, war Dechant des Bartholomäystiftes und starb am 7. August 1598. Er schrieb ein Chronicon Francofurtense, dessen Autographum nicht mehr vorhanden und welches in Gebhard Florian Chronica von Frankfurt, 1664. 12. theilweise und fehlerhaft abgedruckt ist. Wir benutzen eine Abschrift desselben in M. S. Glauburg n. 55 auf hiesiger Stadtbibliothek. In Betreff des König Günther theilt uns das Manuscript mit, daß derselbe VI Calend. Junii (27. Mai) halbtodt auf einer Bahre (semimortuus in feretro) nach Frankfurt gebracht, sodann Pridie nonas Junii (4. Juni; unrichtig; s. vorher) Rex Guntherus Francofurtensibus juramentum remisit sibi factum. Decima quarta die Junii hora vesperarum Francofurdiae in claustro S. Joannis Rex Guntherus a medico prius intoxicatus obiit manes dies quinque inhumatus. Es ist auffallend, daß Latomus, während er nur calendae, nonae idus angibt, bei dem Todestage Günther’s allein dies sagt. Es mag dies wohl eine willkürliche Abänderung des Abschreibers sein und XIV. Kalend. d. i. 18. Juni heißen sollen. Es wurden nämlich durch Unkenntniß des alten Kalenders öfters, wie wir hinlängliche Belege aus Lersner’s Chronik mittheilen können, die Zahl der Calendae, nonae und idus für die jetzigen Monatstage genommen. Uebrigens war Latomus kein Zeitgenosse; er trug aus früheren Angaben sein Chronicon zusammen: mit Ausnahme der zwei Jahrhunderte, die dem, in welchem er lebte, vorangingen, sind seine Nachrichten völlig werthlos.

Zu 4. In den Nekrologien wurden nur die Todestage eingetragen. Dem steht nicht entgegen, wenn Wedekind über Nekrologien in den Noten zu einigen Geschichtschreibern des deutschen Mittelalters, Heft 3 S. 324 sagt: „Verschiedenheiten in den Tagen konnten entstehen, wenn irgendwo der Tag der Beisetzung statt des Todes angemerkt oder der Körper in eine andere Kirche versetzt war, allein diese Fälle gehören zu den sehr seltenen:“ sie müssen als Ausnahmen bewiesen werden.

 

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