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Aus diesen Gründen können wir nicht beistimmen, daß Günther am 14. Juni gestorben sei. Als authentischen Beleg des Todestages halten wir dagegen das gleichzeitige Nekrologium des Bartholomäistiftes zur Begehung der Anniversarien, in welches mit Gewissenhaftigkeit der Plebanus die Sterbetage verzeichnete; hier heißt es: XIV Cal. Julii, Marci et Marcelliani (d. i. 18. Juni) Guntherus Comes de Schwarzburg quondam Dominus noster. Diesen urkundlichen Beleg wird kein Gelehrter, der Kenntniß von Nekrologien hat, widersprechen.

Wir haben jedoch noch einen gleichzeitigen weiteren Beleg. Baldemarus de Peterwill, der von 1342 bis 1368 als Canonicus des Stifts erscheint und 1384 stirbt, schrieb mehrere Notizbücher mit eigner Hand. In dem Stiftsarchive waren auch mehrere, zum Gebrauche der Geistlichen bestimmte einzelne Papierblätter, worauf die Namen derjenigen Personen standen, welchen Messe gelesen werden sollte. Canonicus Batton theilte dieselben dem von Fichard mit der Versicherung mit, daß sie von der Hand des Baldemars geschrieben seien. Fichard nahm von denselben Abschriften, die sich unter seinen Scripturen auf der Stadtbibliothek mit der Ueberschrift: „Confraternitas Sti Bartholomaei“ befinden. Hier heißt es: XIV. Marci et Marcell. (d. i. Donnerstag 18. Juni 1349) Domini Guntheri regis romanorum; VII Kal. Julii (d. i. Donnerstag 25. Juni ) Domini Guntheri regis romanorum VIImus; XVII Kal. Aug. (d. i. Donnerstag 16. Juli ) Domini Guntheri regis romanorum XXXmus. Dieses waren die feierlichen Requiemsmessen, die nach genauen kirchlichen Bestimmungen am 7. und 30. Tage nach dem Tode gehalten wurden. An dem Jahrestag, am 18. Juni, wurde jedoch nach dem Nekrolog das Jahresgedächtniß, die Jahresmesse, Anniversarium, gehalten. Nach den kirchlichen Bestimmungen konnte aber das letztere am Todestage, in die obitus, nicht stattfinden, wenn derselbe auf einen Sonntag fiel; es wurde dann die Feier einen Tag früher oder später begangen. Aus dieser Ursache erklärte auch das Capitel auf Anfrage der Schwarzburg‘schen Regierung im Jahr 1716, daß die Feier in mense Junio gehalten würde, ohne dabei einen bestimmten Tag zu benennen.

König Günther starb circa vesperas, d. i. um die Abend- oder Nachtzeit, mithin vom 18. auf den 19. Juni, als die vigilia Gervasii et Prothasii gehalten wurden. Daher wird es auch erklärlich, daß der dies Gervasii et Prothasii auf dem Schild stand, welches dem Grabmal gegenüber aufgehängt wurde. Es war nämlich in der Bartholomäikirche gebräuchlich, Schilder der Verstorbenen an den Wänden aufzuhängen; wir zählen deren noch zwei und zwanzig. In den Reg. annal. Fabric. inter exposita de

 

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