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27. Februar Cunradus Rusere, 1. Merz Hartmudus bresto, 10. do. Baldemarus de fronehove, 22. do. Cunradus Allium (Clobeloch), 5. April Hermanus niger senior, 11. do. Heinricus senior de Langistad, 6. Mai Wigandus de Ascheburnen, 1. Juli Rudolf blick, 22. do. Johannes Goldstein, 30. September Guntramus monetarius. Wir finden nun die eben Genannten in den Jahren 1222 bis 30 und folgenden als Scabini, Böhmer Cod. Francof. 34. 39. 42. 50. 55. Auffallend ist es, daß in dem ganzen Nekrolog keine Scabini oder Rathmänner consules, genannt sind, und unbestreitbar waren die Genannten, deren Zahl man leicht vermehren könnte, Schöffen. Es ist hierdurch gewiß, daß die Schöffen- und Rathstellen damalen keine beständige lebenslängliche, sondern vorübergehende Ehrenstellen waren, welche auch als Erwerbsquelle, wonach man den Stand bezeichnete, nicht angesehen wurden; der Schlußsatz der Urkunden: tunc temporis Scabini C. F. 55. 60, der später wegblieb, läßt auch auf die zeitweise Begleitung der Schöffenstelle schließen. Zu Ende des XIII. Jahrhunderts wurde der zweite Nekrolog des Bartholomäystifts gefertigt, und in diesem werden Scabini, nie aber Rathmänner genannt. Es scheint, daß mit der Besetzung des Reichsgerichts eine Veränderung vorgefallen und solches nun mit beständigen lebenslänglichen Mitgliedern besetzt worden, die Rathsstelle aber eine vorübergehende Ehrenstelle blieb, wie jetzo in den Nachbarstaaten die Gemeinderäthe und die Gerichtsgeschwornen sind; auch diese vorübergehenden Stellentitel kommen nie in die Standesbücher, sondern nur der Stand des Gewerbebetriebs. ________________
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