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6. Bildniß des heiligen K. Carl.Durch die irrige Sage, daß Carl der Große Gründer der hiesigen Pfarrkirche sei, siehe meine Beiträge Seite 54 folg., wurde derselbe neben dem heiligen Bartholomäus als Patron der Stadt Frankfurt aufgenommen. Carl der Große wird aber nicht von der allgemeinen Kirche als Heiliger verehrt. Der Staatskalender von Rom: Notizie per l’Anno MDCCCXXVII Roma nella Stamperia Cracas, übersetzt in der chronologischen Reihenfolge der römischen Päbste, Würzburg 1828, S. 116 sagt: Paschal III. erklärte Carl der Großen für einen Heiligen und die Kirche zu Aachen besitzt seine Heiligsprechungs-Bulle; weil aber Paschal kein rechtmäßiger Pabst war, so hat auch die römische Kirche die Heiligsprechung nicht angenommen; doch findet man auch nicht, daß sie eigentlich für ungültig erklärt und die Verehrung Carls als einen Heiligen verboten hätte; daher die Verehrung in einzelnen Diöcesen. — Die Darstellung Carls ist gewöhnlich als Kaiser mit Krone, Reichsapfel, Schwerdt oder Scepter; so als Gründer der Stifter zu Aachen und Zürich. Abweicend von den bekannten Darstellungen ist in der Bartholomäikirche ein Bild, wohl das älteste hiesiger Stadt. — Neben dem Sakramenthäuschen, beim Eingang der Sakristei, ist in der Mauer ein Wandschrank — Ciborium — zur Aufbewahrung der Altargeräthe — jetzt ein Oelschrank —. Die innere Fläche der Thüren dieses Wandschranks ist mit Leinwand überzogen und solche übermalt. Die Thüre links enthält auf blauem Grund mit Sternen die Abbildung der Maria, rechts die des Kaiser Carl; derselbe sitzt auf einem Stuhl von eigenthümlicher Form, mit der Krone auf dem Haupt, umgeben von einem Heiligenschein, die Rechte zum Segnen durch aufgehobene zwei Finger, wie die Bischöfe meistens auf ihrem Siegel erscheinen, die linke Hand auf dem Fuß ruhend un den Reichsapfel haltend. Die segnende Hand und der Heiligenschein findet man auf keiner bis jetzt bekannten Darstellung dieses Heiligen. Die Zeichnung bekundet den Standpunkt des XIV. Jahrhunderts und wurde bei Erbauung des Chores in der ersten Hälfte desselben wahrscheinlich gefertigt.

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7. Maurerkelle in der Bartholomäikirche. Wenn man von dem Pfarrthurm in den Dom tritt, so ist an der zweiten rechtsstehenden Säule oben, wo das Gewölbe auf derselben ruht, eine Maurerkelle angebracht, die mit der Spitze in dem Gemäuer steckt. Diese Maurerkelle wurde schon vielfach besprochen; Faber I. 238. hält sie für das Wahrzeichen des Doms; andere für ein Freimaurerzeichen. Bei der jetzigen Restauration der Bar-[tholomikirche]

 

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