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[Ge]nossenschaft eine größere Anzahl durch den Kaiser zu Reichsrittern neu geschaffener Personen in ihren Verband, resp. den freien Genuß ihrer mannichfachen Privilegien auf jenes Ceremoniell hin freiwillig aufgenommen haben würde, läßt sich nicht denken, und weder die älteren Staatsrechtslehrer, noch die Geschichtsschreiber aus den Zeiten des Reichs erwähnen irgend Etwas der Art, — übergehen vielmehr vollständig jene Klasse von Reichsrittern aus dem einfachen Grund, als dieselben entweder in Folge jenes kaiserlichen Ritterschlags dem gewöhnlichen Titular-Adel angehörten, oder bereits in anderen höheren Klassen des Adels befindlich, von jenem Ehren-Ceremoniell weiter gar nicht rechtlich berührt wurden. In manchen Fällen mag der Ritterschlag durch den Kaiser auch weitere Absicht gehabt haben, die bestrittene Adelsqualität einer Person öffentlich festzustellen, oder das im Lauf der Zeiten bei einer Familie außer Gebrauch gekommene Adelsprädikat zu erneuern. Schließlich möchte ich auch die weitere Vermuthung aufstellen, daß (namentlich in den früheren Zeiten des Reichs) jene feierliche Handlung des Ritterschlags auch den, freilich nur im Hintergrund liegenden Zweck hatte, einzelne hervorragende Personen, wie bedeutende Familien durch diese öffentlich ertheilte hohe Ehre enger an die Person und die Politik des neuen Kaisers zu knüpfen. — Abgesehen jedoch von diesen verschiedenen Motiven und Nebenumständen bei einem Ritterschlag durch den Kaiser nach dessen Krönung waren die beiden Hauptzwecke dieser Handlung sicher die oben zuerst erwähnten, nämlich: Erhöhung der Krönungsfeier und Manifestirung der kaiserlichen Machtvollkommenheit.– Bei diesem Anlaß möchte ich den gewiß zu billigenden Wunsch aussprechen: daß ein möglichst vollständiges Namensverzeichniß der bei Kaiser-Krönungen zu Rittern Geschlagenen aufgestellt, resp. veröffentlicht werde, — und insbesondere an Herrn Dr. Römer-Büchner die Bitte richten, dieser Arbeit sich unterziehen zu wollen, da nur einem Kenner und Forscher der Geschichte Frankfurts eine erfolgreiche Benützung der sich hierzu in so reicher Anzahl darbietenden Quellen möglich sein dürfte. — L. v. Marquard.
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