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Margaretha’s, Gemahlin Alberts, Landgrafen von Thüringen, Begräbnißstätte.

In dem Frankfurter Museum vom 12. Juli d. J., in den Frankfurter Nachrichten vom 16. Juli d. J. und in dem Augustheft der periodischen Blätter von 1856, S. 327, finden wir die Mittheilung des Herrn Maler Reiffenstein, daß bei der Wiederherstellung der Weisfrauenkirche „trotz des eifrigsten Nachsuchens es bis jetzt nicht gelingen wollte, das Grab der Tochter Friedrich II. aufzufinden.

Wir wünschten den authentischen Beleg zu erhalten, daß Margaretha in dem Weisfrauenkloster ihren Zufluchtsort gefunden habe, wie Kirchner in der Geschichte von Frankfurt I. 230 mittheilt. Die Blendlaterne einer feurigen Einbildungskraft ist uns kein Beweis: wir verlangen bei jeder Angabe Quellennachweis, der so oft geflissentlich verschwiegen wird, theils um Hypothesen als Thatsachen zu bezeichnen, theils um mit kühnen Worten Romane zu schreiben, oder durch Verschweigung anderer benutzter Schriftsteller mit historischer Weisheit und angeblichen eigenen Forschungen aufzutreten.

Wir halten die Angabe, daß Margaretha in der Weisfrauenkirche begraben sei, für ungegründet und deßhalb das eifrige Nachsuchen nach ihrer Begräbnißstätte für vergeblich angewendete Mühe.

Als Margaretha’s Gemahl, der Landgraf Albert von Thüringen, durch die Reize der Kunigunde von Eisenberg gefesselt, seine Gemahlin ermorden wollte, flüchtete diese und ihre Freunde, namentlich der Abt Berthold von Fulda, brachten sie nach Frankfurt in Sicherheit, wo sie am 8. August starb; ungewiß ist das Jahr, denn die Schriftsteller geben 1270 und auch 1271 an. Daß aber das Weisfrauenkloster der Zufluchtsort der Margaretha gewesen sei, ist unwahrscheinlich, wenn man bedenkt, daß in diesem Kloster früher nur solche Personen aufgenommen wurden, die ihre Unschuld verloren hatten, Buße thaten und statt gefallenen Sünderinnen fromme Matronen wurden: daher war ja auch die Patronin der reuigen Lustdirnen St. Maria Magdalena, die des Klosters und seine Inwohnerinnen wurden Magdalenen-Nonnen, Reuerinnen, Büßerinnen, Pönitentiarinnen, und von der weisen Kleider Tracht weise Frauen genannt. Die fromme tugendhafte Landgräfin Margaretha brauchte keine Buße zu thun, und in dieser Hinsicht war das Kloster der Büßerinnen kein Aufenthalt für dieselbe.

 

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