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nicht regierungsfähig waren, bildeten zum Scherz eine Gesellschaft und nannten sich im Gegensatz: „Der äußere Stand“; scherzweise vertheilten sie die sämmtlichen Staatsstellen unter sich, und ernannten über längst untergegangene Burgen Statthalter. Da die Mitglieder der Gesellschaft zu den angesehenen Familien gehörten und brauchbare Leute waren, so erwarben sie sich ein solches Ansehen, daß, nachdem Einzelne wirkliche Verwaltungsämter bekleidet hatten, die Gesellschaft mit der Zeit das Recht erlangte, zwei ihrer Mitglieder in den großen Rath zu wählen. Jetzt bemühten sich die edelsten Bürger in diese Affengesellschaft aufgenommen zu werden, um in den Rath zu kommen. So errang allmählig die Gesellschaft halb im Scherz, halb im Ernst allen Einfluß auf die Regierungsangelegenheiten. Im Jahre 1475 waren in der Gesellschaft zu dem Affen 55 Mitglieder, während die alte Junkergesellschaft: „zu dem Distelzwang“ nur 19 Mitglieder hatte. v. Rodt Gesch. des Bernerischen Kriegswesen I. S. 244. Es ist ein merkwürdiger Beleg, wie manche reichsstädtische Herrlichkeit entstand und nicht der geborne, sondern der angemaßte Junker zur Regierung gelangte. Das Siegel ist rund 4½ Centimeter im Durchmesser; ein Affe sitzt rückwärts auf einem Krebs, und hält einen Spiegel in der rechten Hand: Das rückwärts Sitzen, und da die Krebse auch rückwärts gehen, scheint eine Anspielung zu sein, daß durch Beharrlichkeit man doch vorwärts komme und Rathsstellen erhalten kann; die Umschrift ist: S. STATUS EXTERIORIS REIPUBLICAE BERNENSIS. Außer diesem großen Siegel hatte die Gesellschaft noch ein kleines von 3½ Centimeter mit gleichem Bilde und Umschrift. Dr. Römer-Büchner.
Anzeige und Bitte.Im Begriffe, einige seit längerer Zeit vorbereitete Beiträge zur Kunde römisch-keltisch-germanischen Götterwesens, so wie der ältesten Crucifixusbilder abzuschließen, dürften dem Unterzeichneten einige darauf bezügliche, unten näher zu bezeichnende Bitten um gefällige Unterstützung um so weniger mißdeutet werden, als an die Forscher auf allen Gebieten wissenschaftlicher Thätigkeit jetzt mehr als je die Anforderung einer möglichst erreichbaren Vollständigkeit des Stoffes mit um so größerem Rechte gestellt wird, je mehr die anwachsende Masse und zerstreute Entlegenheit des Materials, so wie die steigende Ausdehnung und Weite der Forschung die Möglichkeit eines wissenschaftlichen Fortschritts und
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