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Ereigniß unter den Bewohnern Fulda’s noch vorhandenen Traditionen.

21. April. Herr Landgerichtsrath Gößmann zeigte zuvörderst einen Abdruck der bildlichen Darstellung von Fulda, wie es im 16ten und 17ten Jahrhundert gewesen ist, mit Erklärung der einzelnen erheblicheren Punkte vor. Hierauf setzte er seine in der letzten Versammlung abgebrochene Darstellung der verschiedenen, nach eingetretener Säcularisation des vormaligen geistlichen Fürstenthums Fulda, erfolgten Regierungswechsels und der während ihrer Dauer vorgekommenen erheblicheren geschichtlichen Ereignisse fort, und schilderte demnach: 1) die Verwaltung des Fürstenthums während der französischen Occupation desselben vom Ausgange des Octobers 1806 bis zum Mai 1810; 2) die Großherzoglich Frankfurtische Regierung des Landes vom Mai 1810 bis zur Auflösung des Großherzogthums im November 1813; 3) die Zwischenregierung der alliirten Mächte von der Zeit der im Novbr. 1813 erfolgten Besitzergreifung des Großherzogthums bis zur Vollziehung der letzten Landestheilung zu Ende des Jahres 1815. Hieran knüpfte er 4) einige Bemerkungen über die Besitznahme des Fuldaischen Chatoullengutes zu Johannisberg im Rheingau durch das K. K. Österreichische Gouvernement zu Ende 1813 und dessen im Jahr 1815 erfolgte Verleihung an den K. K. Staats-Kanzler Fürsten von Metternich, ferner den über die Landeshoheit und die Besteuerung hinsichtlich dieser Domaine mit dem Herzogthum Nassau geführten Streit, die Sequestration der Einkünfte und endliche Beilegung dieser Zwistigkeiten durch schiedsrichterlichen Spruch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein vom December 1850 und darauf gefolgten Staatsvertrag vom 31. Jan. 1851.

Herr Gymnasialdirector Schwartz hielt einen Vortrag über die Stellung der vormaligen Äbte von Fulda in Staat und Kirche und über die Bedeutung der Würden und Ehrenrechte derselben, insbesondere des Primates, des Erzcanzleramtes der Kaiserin und der Proedrie oder des rechtes des Vorsitzes bei Reichsversammlungen und über die aus der Geltendmachung des letztgenannten Rechtes hervorgegangenen Streitigkeiten, welche er nach den Berichten gleichzeitiger Quellenschriften ausführlich darstellte. Am Schlusse erläuterte er eine auf den zwischen dem berühmten Reichsfeste in Mainz (Pfingsten 1184) zwischen dem Erzbischofe Philipp von Köln und dem Abte Conrad II. von Fulda geführten Streit sich beziehende Stelle des „Krieges auf Wartburg.“

                                                                                                    

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