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er auszugsweise mittheilte, die von dem gedachten Hochstifte, namentlich durch die verschiedenen Einlagerungen und Durchmärsche von Truppen, während des siebenjährigen Krieges erlittenen Schicksale. Herr Gymnasiallehrer Gegenbaur hielt über das in der Bibliothek des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde befindliche Manuscript: Fragmenta Manuscripti Apollinis de Vilbel einen Vortrag, dessen wesentlicher Inhalt hier im Auszug mitgetheilt wird. Apollo von Vilbel war Probst in Rohre (1512 ), dann praepositus Sti Petri bei Fulda und major Decanus (1513 ). Während des Bauernkriegs mußte er fliehen (1525 ), wurde später Abt von Limburg und starb zu Fulda, wo er am 18. August 1536 begraben wurde. Brower, dessen Antiquitates Fuldenses 1612 erschienen, führt zuerst an, daß Apollo v. V. eine Chronik geschrieben habe, welche von ihm benutzt worden sei. Schannat (1719) hat dieselbe gar nicht gekannt und es läßt sich bis jetzt nicht nachweisen, wo das Original dieser Chronik sich befindet. Die in der Bibliothek des Vereins befindlichen Fragmenta rühren aus dem Nachlasse des in Fulda verstorbenen Oberförsters Hauck und sind von dessen Hand geschrieben. In diesen Fragmenten ist die eigentliche Reihenfolge des Originals nicht beibehalten, vielmehr stellt sich das Ganze als ein zu willkührlichen Zwecken aus den verschiedenen Seiten des Originals zusammengestellter Auszug dar, aus welchem sich ergiebt, dass 11 Seiten des Originals gar nicht, andere nur sehr wenig benutzt sind. Die Zusammenstellungen im ersten Theile der Chronik, als da sind: Nekrologe der Pröbste, Verzeichnisse ausgezeichneter Männer, welcher aus dem Kloster Fulda hervorgegangen sind, eine Reihe von Bischöfen, Verzeichnisse der Kaiser und Päbste, welche in Fulda gewesen sind, der Äbte, welche Reichsdienst geleistet und welche in Rom gewesen sind, haben alle, da sie größtentheils Auszüge aus Trithem sind und überhaupt nichts Neues bieten, kein sonderliches historisches Interesse; wohl aber würde dieses mit der eigentlichen Chronik, welche 1507 beginnt und mit dem dritten Ostertage 1525, wo die Bauern den Petersberg plünderten, schließt, der Fall sein, wenn das Original aufzufinden wäre. Die vorhandenen Fragmenta können, so lange als eigentliche Geschichtsquelle nicht angesehen werden, als ihre Echtheit d. h. ihre Uebereinstimmung mit dem Originale nicht nachgewiesen werden kann. Schwache Anhaltspunkte bietet bis jetzt nur Brower, aber die Stellen, wo er sich auf die Chronik beruft, wenn man annimmt, daß sie Citate
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