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entsprechend dem Englischen Boundary, Gränze *), Gränzstein woselbst auch der Gegensatz: boundless unbegränzt, und boundlessness Gränzenlosigkeit, Unendlichkeit. – Die Hofbeund war Domaine und in sechs größere und sieben kleinere Güter abgetheilt, je zusammenhängend, theils Ackerland, theils Wiese, wurde von Ludwig dem Frommen im Jahre 836 am 15. Mai unter dem Abt Rhabanus Maurus der Kirche zu Fulda geschenkt. Bis zur Säkularisation im Jahre 1803 flossen die Gefälle, der fuldaische Hofzins, der Probstei Johannisberg bei Fulda zu, wurden aber 1818 vermittelst Vertrag zwischen der hessischen Regierung und den betreffenden Urspringer Insassen mit 1470 fl. 20 kr. abgelöst. Diese „Hofgüter“ hatten mehrlei Freiheiten, namentlich waren sie außer jenen Gefällen fast ganz abgabenfrei und standen deshalb auch bei Verkäufen stets höher im Preise, was noch jetzt der Fall ist. – Den Gemeindeheerden stand der Betrieb derselben offen, insoweit solcher überhaupt in der Flur gestattet wurde, allein es mußte dagegen entweder der elfte Hammel der Heerde, oder ein bestimmtes „Herrnhammelgeld“ entrichtet werden, von welchem ich indessen nicht angeben kann, ob das besonders von Hofgütern oder der gesammten Flur galt. Sicher weiß ich, daß wenigstens ein Theil davon an die Kämmerei Eisenach ging. – Die Herrnbeund soll ein adeliges Gütchen gewesen sein; ich schätze sie höchstens 100 Morgen á 180 U Ruthen. Eine fromme Dame soll es legirt haben zur Gründung der evangelischen Pfarrstelle zu Urspringen, auch ist letztere noch jetzt hauptsächlich darauf fundirt. Es scheint jedoch, daß dieselbe auch einen Theil davon an die Bauern abgegeben hat, denn diese haben ihrem Statut zufolge jährlich an den Herrn (i. e. Pfarrer) „36 Malter Korn, Wächterswinklergemäs und 24 Mltr. Hafer, Fuldischgemäs“ zu entrichten und zwar ganz bestimmt im Monat December, daher der Bauer es „Decelmation“ nennt. – Gegenwärtig findet man von diesen Beunden als zusammengelegenes Flachland a) die Hofbeund nicht mehr; sie ist durch vielfache Theilungen in c. 200 Ländertitel zersplittert, wohl aber kennt das Volk die einzelnen „Gewende, Gewanne“ in der Flur noch recht wohl. b) Die α) Herrnbeund dagegen hat noch jetzt eine Anzahl mehrere Morgen großer Ländereien, was sonst dort eine Seltenheit ist. Sie ist Pfarrgut und steuerfrei. ______________ *) Ich leite Gränze von Kranitza, Krain ab.
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