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befaßt und neben den vorhandenen Landesmünzen derartige Scheidemünzen aus alchymistischem Silber geschlagen haben und zwar unter Verantwortung eines besonderen Münzmeisters oder Alchymisten (I C F) ??

Es scheint mir dieses Alles sehr unwahrscheinlich, ebenso unglaublich aber, daß die Landgräfin Elisabeth Dorothea selbst solche Münzen habe anfertigen lassen. Die Acten über das Münzwesen im Großherzogl. geheimen Haus- und Staats-Archiv zu Darmstadt, welche ich genau durchgesehen habe, ergeben gar Nichts über diesen Gegenstand und da auf derartigen kleineren Münzen der hessische Löwe nur selten heraldisch genau mit Krone und Streifen gebildet ist, der Doppelschweif aber damals weder für Hessen überhaupt, noch insbesondere für Hessen-Darmstadt ein ausschließliches Merkmal war, so kann aus dem Löwenwappen allein kein Beweis genommen werden; nur die überaus große Aehnlichkeit des Prägcharacters dieser Münzen mit den gleichzeitigen unzweifelhaft hessen-darmstädtischen, welche denselben Graveur voraussetzen lässt, bildet ein schwaches Bindungsmittel, welches aber dennoch täuschen kann, da auch Münzen münzverwandter Fürsten eine große Aehnlichkeit untereinander zu haben pflegen. Nur zur allgemeinen Verständlichkeit und Vollständigkeit setze ich hierher, dass der Revers jenes Kreuzers in einem Lorbeerkranz die Schrift trägt

I│KREU│TZER│1682│ICF

Ohne eine bestimmte Vermuthung aussprechen zu wollen, halte ich es nicht für unmöglich, dass jener Albus von 1681 und dieser Kreuzer von 1682 Münzen des Landgrafen Friedrich II. von Hessen-Homburg sind, welcher gerade im Jahre 1681 aus den brandenburgischen Diensten und Landen auf seine homburgischen Besitzungen zurückgekehrt war, auch im Jahre 1692 bekanntlich ein ganz unzweifelhaft ihm zugehöriges Zweialbusstück prägen ließ, wie solches unter Nr. 4398 Bd. II. S. 508 meines Münzwerkes beschrieben steht und die bis jetzt ebenfalls unerklärte Münzmeistersigle R.A führt.

Nur die zuverlässige Auflösung und Feststellung der Sigle I C F wird demnächst einen evidenten Beweis zu führen vermögen, allein zu solchen Beweismitteln ist die Schlickeysen’sche Arbeit, wie sie jetzt vorliegt, nur ein sehr unvollkommener, höchst unsicherer Versuch, welcher zu meinen Studien auf hessischem Gebiete niemals zureichend war.

Wetter, den 18. December 1857.

Jacob Hoffmeister.         

 

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