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[Herrschafts-]Güter waren, erhellet aus dem Kelkheimer Weisthum, welches Paul Wiegand in seinen Wetzlarischen Beiträgen Bd. I. p. 96 mittheilt, leider ohne Angabe der Jahreszahl. Dorf und Gericht gehörten nämlich den Herren von Eppenstein und heißt der betr. Passus: „Item were dinghafftig Gudt entphangen hait, der ist mynem Jungherrn ein Fassnachshuns schuldig.“ Auch ist in diesem Document von „Hubenern“ die Rede. Gemarkung Münsterliederbach. Münster liegt 10 Minuten unterhalb Keltheim im Amte Höchst. a. Die Münsterer „Bein“ liegt nicht unmittelbar am Dorfe, sondern ist durch einen andern District davon getrennt, bildet eine zusammenhängende Fläche in nur einem der 3 Felder, gehört ebenfalls zu dem besten Ackergute. b. & c. Hier gilt dasselbe, was bei der Kelkheimer „Bein“ gesagt ist. d. Die Gemarkung hält ca. 900 Metermorgen, kommen davon auf die „Bein“ 40 Morgen. Gemarkung Weiskirchen. Weiskirchen liegt 2 Stunden nordöstlich von Kelkheim und im Amte Königstein. Dort wird in den Lagerbüchern der District manchmal „Beune“ und wieder „Bäune“ genannt. a. Die Lage ist wieder zunächst des Dorfes, bildet eine zusammenhängende Fläche in dem besten Theil der Gemarkung und liegt nur in einem der 3 Felder. ad b. & c. gilt dasselbe wie bei Kelkheim und Münster. d. Die Gemarkung mißt nach der neuerdings vorgenommenen Consolidation 1640 Morgen, worunter die Beune mit 42 Morgen. Von einer Einhegung weiß man an den 3 genannten Orten Nichts mehr. – Von mehreren anderen Orten erwarte ich noch Benachrichtigungen. Sobald dieselben eingelaufen, werde ich nicht säumen, die Mittheilung in diesen Blättern zu machen. St. Goarshausen, 15. März 1858. J. B. Junker.
Zum Adel der freien Stadt Frankfurt.Herr Dr. Römer-Büchner hat kürzlich in diesen Blättern die Einleitung zu derjenigen Abtheilung meines Wappenwerkes, welche den „Adel der freien Stadt Frankfurt“ ent-[hält]
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