..

345

 

Aufforderung des Central – Vereins.

Der Verwaltungs–Ausschuß hat unter dem 25. Februar 1858 das nachstehende Ausschreiben erlassen:

Unter den mehreren Punkten, welche wir in unserm Rundschreiben vom 29. Nov. 1855 und vom 3. April 1857 (Corresp.-Blatt Jahrg. IV. Nr. 6. S. 61. und Jahrg. V. 7. S. 71 ), in Folge der von den Generalversammlungen in Ulm und in Hildesheim gefassten Beschlüsse, als Gegenstände der weiteren Nachforschung zu dem Ziele einer Feststellung alter Volkstammgrenzen bezeichnet haben, hat sich erfreulicher Weise insbesondere den Fragen über die Anlage und Bauweise des Bauernhofes und über die Flurauftheilung bisher schon von verschiedenen Seiten eine eingehende Beachtung zugewendet.

Wenn neuere Forschungen die hohe Bedeutung immer mehr herausgestellt haben, welche der Flurauftheilung und der Construction des Bauernhofs für die Geschichte des Volks beizulegen ist, und schon jetzt feststeht, daß beides über die Geschichte selbst hinausreicht und zu den ältesten geschichtlichen Denkmälern gezählt werden muß; so findet daneben die Thatsache, daß darüber bis jetzt noch sehr beschränkte Kenntnisse gewonnen sind, darin ihre hauptsächliche Erklärung, daß nur die umfassendsten örtlichen Forschungen, die jede vereinzelte Kraft übersteigen, zu allgemeinen Ergebnissen zu führen vermögen. In diesem Betrachte, aus dem der Gesammtverein der deutschen Geschichts- und Alterthums-Vereine sich seiner Zeit für besonders berufen erachtet hat, das dazu nothwendige Zusammenwirken einer Mehrzahl von Kräften zu vermitteln und die Angelegenheit überhaupt zu der seinigen zu machen, liegt es auch gegenwärtig uns ob, den begonnenen Forschungen womöglich eine weitere und erhöhete Anregung zu geben.

Wir erneuern demnach hiermit unsern bereits mehrfach ausgesprochenen Wunsch, dass die verbundenen Vereine und alle, welche ein Interesse dafür haben, sich durch Mittheilung von Beiträgen an der Lösung der gestellten Aufgabe betheiligen mögen. Jeder, wenn auch nur fragmentarische Beitrag wird gern entgegengenommen werden.

Soviel insbesondere die Feldordnung betrifft, so verweisen wir hierbei anderweit auf Landau’s Territorien etc. S. 16, 73, 89 und 92, indem an die dort gegebenen Ausführungen sich einfach die Frage knüpft, was darin etwa zu berichtigen oder zu vervollständigen sein möchte.

In Beziehung auf den Bauernhof ferner wiederholen

 

..