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[über]all Bäcker-, Metzger-, Schuster- und Schneider-, Weißgerber- und Kürschner-, Wollen- und Leinweberzünfte sich fanden, woran sich noch von Metall- und Holzarbeitern Schmiede und Böttcher anzuschließen pflegen. Die Schneider, Gewandschneider, indem sie mit Gewand und Leinwand Handel treiben, sondern sich schon in den ältesten Zeiten als „Kaufleute“ ab, concurriren mit den Wollenwebern (Flemmingen) bei dem Tuchhandel, haben aber in Kassel kein Privileg bezüglich anderer Handelsartikel aufzuweisen. Alle die genannten Zünfte waren einem oft schroff und hart gehandhabten Taxwesen unterworfen, das, Handels- und Handwerksvortheilen gegenüber, dennoch nie den Zweck erreichte. Erst im sechszehnten Jahrhundert kommen weitere Zünfte, Sattler, Hutmacher etc. hinzu, aber erst ins siebzehnte Jahrhundert fällt zugleich die ungeheure Ausdehnung des Zunftzwangs, der Ausbruch der dadurch herbeigeführten Zunft- Grenzstrei-tigkeiten und ein gänzlicher Verfall alles dessen, was einst groß an den Zünften gewesen war. Erst spät im sechszehnten, meistens im siebzehnten Jahrhundert sind die Bauhandwerker (die sich in guter alter Zeit an die Bauhütten anschlossen) zünftig geworden. Herr Inspektor Dr. Collmann knüpfte hieran einige Mittheilungen über die Zünfte zu Sontra. Schließlich legte Herr Dr. Kolbe ein Heft des 18. Bandes (Bd. 8 neue Folge) von Virchow’s „Archiv für pathologische Anatomie und Physiologie und für Medicin“ vor, und machte auf eine darin abgedruckte Abhandlung Dr. Virchow’s: „Zur Geschichte des Aussatzes besonders in Deutschland“ aufmerksam, womit der Verfasser zugleich eine Aufforderung an die Aerzte und Geschichtsforscher zur Vervollständigung der Geschichte des Aussatzes verbunden hat. 14. Juni. Herr Ober–Appellationsgerichts–Rath Dr. Büff hielt einen Vortrag über die alten Heerwagen und Heerwagengelder, welche Abgabe sich als eine auf bestimmten Gütern ruhende in Hessen bis auf die neueste Zeit erhalten hatte. Der Referent suchte nachzuweisen, daß die Abgabe in der alten Heerbannpflicht ihre Wurzel habe, und verbreitete sich über das Hjeerbannsystem überhaupt, dem der feudale Kriegsdienst der Ritter und Bürger, hiernächst das geworbene und schließlich das stehende Heer gefolgt sei. Gleichzeitig wies er auf den Zusammenhang dieser verschiedenen Kriegsdienstsysteme mit der Staatsidee und der ihr entsprechenden Organisation der Landes- und Aemtereintheilung hin.
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