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[Land]graf Carl mehrfache Aufträge zur Anfertigung von Medaillen erhielt, angefertigt worden ist.

Bemerkenswerth ist, daß sein Name in dieser Abkürzung auf anderen, von ihm herrührenden Medaillen nicht vorkömmt, indem er denselben gewöhnlich, mit Ausnahme seines Vornamens, welchen er nur mit einem I andeutet, ganz ausschreibt, wie z. B. auf der Sterbemünze auf die Landgräfin Marie Amalie, Carl’s Gemahlin (1711 ), und auf der Medaille zur zweiten Jubelfeier der Universität Marburg (1727).

Da die gedachte Medaille weder im Kurfürstlichen Museum in Cassel, noch in der Sammlung der Kurfürstlichen Münze daselbst, noch auch in einer mir zugänglichen Privat-Münzsammlung sich vorfindet, auch in keinem größerem Münzwerk aufgeführt ist, so dürfte der Schluß nicht ungerechtfertigt sein, daß dieselbe niemals in edlem Metall ausgeprägt wurde und daß das vorliegende Exemplar nur als ein Probeschlag zu betrachten ist.

Cassel, im Juni 1860.                                              W. Stern.

 

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Anfrage und Berichtigung.

In der Abhandlung des Archivs für hess. Geschichte und Alterthumskunde, Band IX. Seite 342. ist gesagt, daß die 1255 in männlicher Linie ausgestorbenen Minzenberger in Schotten eine Burg oder ein Schloß sollen gehabt haben. Und dazu habe ich in der Anmerkung gesagt: „Angaben von Decker. Worauf beruhen sie ?“ –

Hierbei waltet ein Irrthum der Namen. Es soll nämlich heißen: „Angabe von Lehr.“ Denn Letztere ist es, der in den mehrerwähnten „Randzeichnungen etc.“ Seite 5, vorgetragen hatte: „das jetzt noch stehende, sehr alte, noch von den Münzenbergern erbaute Schloß. .. ., welches später wieder hergestellt wurde.“ – Und hierauf bezieht sich jene Frage. – –

Im Laufe der Zeit sind mir drei Oertlichkeiten bekannt geworden, welche den Namen „das Gebück“ führen. Sie liegen im Ober- und im Niederrheingau. Bodmann kannte die letztere und gab, gleich Bär und Schunk, davon eine Erklärung, die für die beiden Gebücke im Oberrheingau ganz unbrauchbar ist. Ich erlaube mir darum hier die Anfrage: ob wohl auch sonst solche Oertlichkeiten vorkommen? und füge daran die ergebenste Bitte, im Bejahungsfalle entweder öffent-[lich]

 

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