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[öffent]lich in diesen Blättern, oder privatim an mich gerichtet, darüber im Interesse weiterer Forschung Mittheilung machen zu wollen. Darmstadt im Juni 1860.

Heber.        

 

Auf die letztere Frage will ich zu antworten versuchen. Es ist zwar nicht gesagt, worauf dieselbe Bezug nimmt, es soll mir jedoch die Bemerkung genügen, daß Bodmann’s Erklärung des Gebückes für den Oberrheingau ganz unbrauchbar sei. Derselbe sagt nämlich in seinen rheingauischen Alterthümern S. 818: „Dieses (das Gebück) bestand aus einer Naturanlage, durch einen lebendigen Verhack, mittels Verpflechtung der niedergebogenen und eingesenkten Baumzweige, welche eine undurchdringliche dicke Wildniß darboten.– – – Das Gebück bestand in einem aufgeworfenen Walle und ziemlich tiefen Graben.“ Ich weiß nicht, was an dieser Erklärung auszusetzen ist. Bucken heißt biegen (Schmeller, bayr. Wörterbuch I. S. 152) und Gebück oder Gebick entspricht demnach vollständig dem norddeutschen Knick. Als 1489 Landgraf Wilhelm von Hessen das Kloster Merkshausen den Augustinern übergab, erlaubte er denselben „auch Gehaw, Landtwehr und Gnicke vff des Closters Gutern vnd dem Iren nach irer Bequemlichkeit (zu) machen“, und in einer 1526 stattgehabten Vernehmung von Zeugen über die Landwehr unter de Burg Weidelberg, sagt einer derselben: „Man konne gesporen (spüren = erkennen) das es ein Lanthwer sei, habe (aber) nie gehort das man sie vffgeworffen, gegnickt, geraumpt vnd in Wesen vnd in Baw gehalten habe.“

In diesem Sinne wird allenthalben auch das Wort Gebick gebraucht. So heißt es im Mörfelder Centweisthum: „Welche der Statt oder Flecken Vestungsgräben, Pfortten, Hayn, Gebicken vnd dergleichen beschädigt“ etc. (Grimm, Weisth. I. S. 88) Das Gebick findet sich also nicht bloß auf Landwehren, sondern auch um Städte und Dörfer, und weiter auch noch um Burgen. Im Jahre 1366 wird das „Gebucke umb die Burgh“ Landskrone erwähnt (Gudenus Cod. dipl. II. p. 1159). Der Herr von Isenburg hatte „vß dem Gebicken des Haynes,“ nämlich der Stadt und Burg Hain im Dreieich, anroden lassen, und es wurde deshalb 1443 erkannt, daß auch die Herren von Hanau „des Gebickes so viele mogen lassen roden“ als es ihrem Antheil entspreche (ibid V. p. 931). Das Gebicke ist dasselbe was sonst auch Hagen, Indago, genannt wird (ibid IV. p. 1042 und Günther, Cod. dipl. Mosel.-Rhen. III. p. 103). Es ist deshalb in dem Hain bei Assen-[heim]

 

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