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[Grenz]kriegs auch hier eine sehr veränderte Auffassung der militärischen Anlagen bedingen. |
5) |
Unter dem Schutze des Castells entstanden, wie anderwärts, landwirthschaftliche und bürgerliche Niederlassungen und zwar auf dem rechten Naheufer, aus denen im Verlaufe der Zeit die römische Stadt Bingen erwuchs. Ihre Ringmauer wird diese Niederlassung aber schwerlich vor dem dritten Jahrhundert erhalten haben. |
6) |
Unter den von den Verheerungen der Allemannen unter Chnodomar (355 n. Chr.) betroffenen 45 Städten und festen Plätzen am Rhein von Straßburg bis über Bingen hinaus wird sowohl das bürgerliche Bingen auf den rechten, als das militärische auf dem linken Ufer der Nahe sich befunden haben; auch die Monumente an unserer Gräberstraße mögen damals in Schutt gesunken sein. |
7) |
Die Stadtbefestigung von Bingen läßt Julian (359 n. Chr.) wieder herstellen; das sind die neuen Stadtmauern, welche der Dichter Ausonius bei seiner Durchreise nach Trier im Sommer 368 (in seiner Mosella V. 1, 2) als einen Schmuck des alterthümlichen Ortes hervorhebt. |
8) |
Das Bingen des Tacitus (im Jahre 71) und das Bingen des Ausonius (im Jahre 370) sind daher zwei ganz verschiedene Oertlichkeiten, die aber aus naheliegenden Gründen denselben Namen führen, indem die bürgerliche Niederlassung ihren Namen von dem Castelle entlieh, unter dessen Schutze sie ins Leben trat. |
9) |
Um die obigen Punkte wissenschaftlich zu erledigen und die ganze Frage spruchreif zu machen, müßte der Beschreibung der Bingerbrücker Ausgrabungen eine Zusammenstellung und kritische Prüfung aller bisherigen innerhalb Bingen gefundenen Alterthümer vorausgehen. |
Dr. Rossel.
von P. Heber.
In Nr. 14 p. 421 der Periodischen Blätter hat Herr Dr. Landau meine im Juni eingesandte Anfrage über „Gebück“ mit einer Antwort abdrucken lassen. Die Antwort weist meine Ansicht von der Nichtbrauchbarkeit der Bodmännischen Erklärung des Gebückes als Befestigungswerk im Niederrheingau