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Landau sagt: Der Herr von Isenburg hatte „vß dem Gebicke des Hayns“, nämlich der Stadt und Burg Hain in Dreieich ausroden lassen, und es wurde deßhalb 1443 erkannt, daß auch die Herren von Hanau „des Gebickes so viel mogen lassen roden als es ihrem Antheil entspreche.“ Diese Waldrodungen des Gebücks, aus denen später der Neuhof entstanden, sind noch jetzt ein Kammergut des Fürsten von Isenburg. Denn hierauf ist die Stelle „vß dem Gebicke des Haynes“ (d. h. des Haynes am Neuhof, des dortigen Waldes) anwendbar, nicht aber auf eine Rodung „der Stadt und Burg Hain.“ Das Wort Hain, und Hain zur Drey-Eich wird nämlich, (wie Dieffenbach I. I. nach Wenck bemerkt, S. 34.) in verschiedener Bedeutung gebraucht, als Ort, als Reichsforst, als königl. Wildbann und als Landschaft.“ In der Urkunde vom Jahr 1443 ist aber Hain in der zweiten Bedeutung genommen. Durch die angeführte Urkunde ist also geradezu dasjenige bestätigt, was ich gesagt hatte. Sie bestätigt nämlich, daß schon im 15. Jahrhundert ein ganzer Bezirk des Hainer Waldes, der keine Befestigung war, „Gebück“ hieß.

Dieses Gebück war nun, meiner Ansicht nach, um es kurz zu sagen, einer der Opferplätze des Drei-Eicher Haines, wahrscheinlich sogar der Hauptopferplatz. Und auch die übrigen Gebücke, (im Mittelalter nur noch Verhaue und Befestigungen) dürften in der Zeit als das Heidenthum noch herrschte, zugleich oder auch blos erhöhte Opferplätze gewesen sein.

Diese Vermuthung an dem Vergleiche der anderen Gebücke zu messen, und dadurch zu einem sicheren Resultate zu gelangen, war die Veranlassung zu der von mir im Juni 1860 gestellten Anfrage.

Und noch ehe die Antwort des Herrn Dr. Landau, im August 1860 ausgegeben, mir zu Gesicht kam, war ich zu deren Beantwortung in einem, meine Vermuthung rechtfertigenden Sinne vorwärts gekommen. Ich hatte nämlich inzwischen durch eigne Anschauung des von Bodmann geschilderten Gebücks im Nieder-Rheingau die gesuchte Bestätigung erhalten. Dort befindet sich nämlich zwischen Tiefenthal und der Kling, wo die eigentliche Befestigung erst anhob, ein sogenannter „Galgenköppel.“ Er liegt dicht an der alten Gaugrenze mitten im Gebick in der Gemarkung

 

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