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XXII

Todte, 700 Gefangene und mindestens 1000 Vermisste, d. h. Versprengte, welche grösstentheils dem Fussvolk angehörten und am 23., nach der plötzlichen Flucht der Reiterei und dem Abbrechen der Mainbrücke, nicht mehr auf das linke Ufer hatten entkommen können.

Die gefangenen Offiziere wurden am 25. nach Hessen gesendet, während man die Soldaten zunächst in den Neustädter Holzhof neben dem damaligen Rathhaus sperrte, dann aber, nach der Sitte der Zeit mehrere hundert Mann bei den hessischen und schwedischen Regimentern „untersteckte".

Von den drei in der Hauptschanze eroberten Geschützen erhielt der Landgraf zwei und Leslie eins, während die Gefangenen gleichmässig zwischen beiden getheilt wurden.

Fahnen und Standarten hatte man überhaupt nicht erbeutet, was darauf schliessen lässt, dass diese am 20 Juni mit dem grössten Theil der Artillerie und dem Tross ebenfalls auf das linke Mainufer hinüber geschafft worden waren. Die so plötzlich vom Gipfel des Elends in erträgliche und vor allem gesicherte Zustände zurückversetzten Hanauer stürmten am 25. Juni in hellen Haufen unter lautem Jubel hinaus vor die Thore, um zum letzten Mal und in nächster Nähe die noch vor wenig Tagen so drohend herüberblickenden kaiserlichen Schanzen in Augenschein zu nehmen und dann ihre Spuren auf immer vom Erdboden zu vertilgen.

Doch auch das allgütige Walten der Vorsehung wurde dankbaren Herzens erkannt: am 22. Juni (2. Juli), sowie am 26. Juni (6. Juli), dem zweiten Sonntag nach Trinitatis veranstaltete man einen „Dank-, Fast-, Buss- und Bettag." An beiden Tagen hielt Heinrich Rosenstein aus Battenberg, Pfarrer des Freigerichts, die Festpredigt in der Hospitalkirche. Während der folgenden Jahre (spätestens seit 1640) wurde die Gedächtnissfeier in der ganzen Grafschaft unter Fasten und Gottesdienst stets am 13. (23.) Juni begangen. Anderthalb Jahrhunderte hindurch blieb die Stadt der ererbten Sitte der Väter treu und widmete nicht allein den Vor- und Nachmittag lediglich der Andacht in den Gotteshäusern, sondern pflegte sich auch nach wie vor frei­willig ein strenges Fasten aufzuerlegen. Kein Heerd-

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