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XXXVI

Eisen. Dagegen steht die Vieh-Weidewirthschaft noch sehr im Vordergrund. Zuerst haben wir hier, wenn sie auch nicht zum eigentlichen Wirthschaftsbetrieb gehören, die Hunde zu erwähnen, deren die L. S. 5 Arten kennt, nämlich den Hofhund, den Schäferhund und die Jagdhunde, die sich eintheilen in den canis seusius, den Hatzhund, ferner den dressirten canis seusius magister, den Spür- oder Leithund und endlich den leporarius oder Windhund. Von Geflügel war bei den Germanen ursprünglich nur die auch von Plinius erwähnte Gans heimisch; erst später kommen Hühner und Enten hinzu, deren Bewachung einem zahmen Kranich oder Storch überlassen war. Im Mittelpunkte der ganzen Viehwirthschaft aber steht, das Schwein, als ältestes und wichtigstes Culturthier. Die Volksrechte enthalten eine Unmenge der verschiedenartigsten Ausdrücke für die aus Alter und Zucht sich ergebenden Unterabtheilungen dieser Thiere, unter denen noch das dem Gotte geweihte unverschnittene Juelschwein, porcus majalis votivus, das am Juelfeste geschlachtet wurde, eine besondere Stelle einnimmt. Dass man daneben auch der Pferde- und Rindviehzucht seine Sorgfalt zuwandte, geht daraus hervor, dass die Volksrechte schon königliche Beschäler erwähnen, und auch ebensolche Zuchtstiere, neben dem trespillius oder Dreidörferstier den taurus cum grege. Gleichwohl waren die einzelnen Herden nicht zahlreich und lassen auf einen gleichmässigen, mittleren Wohlstand schliessen, wie er allerdings auch der eigenthümlichen Agrarverfassung unsrer ältesten Zeiten entspricht. Auf die Art der Bewirthschaftung des Grund und Bodens lassen die Volksrechte keinen sichern Schluss zu; wir wissen wenig über die Art der ausgesäeten Früchte. und können nur annehmen, dass der Betrieb ein sehr extensiver war, bei dem die häufige Brache die Stelle des Düngens vertreten musste, das man sogar auch im späteren Mittelalter noch als Besserung betrachtete.

Das ungeheure Waldareal, das sich rings um die Dorffluren ausdehnte und, wie ursprünglich auch das Ackerland, im gemeinsamen Eigenthume der Nachbarn stand, wurde, abgesehen von Jagd und Holzschlag, noch in der Weise nutzbar gemacht, dass man einzelne Strecken niederbrannte, ausstellte und später wieder in den Wald

 

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