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XLIX

und ander Regenndenn des Fürstenthums zu Hessen" ausgestellt und mit „vnnsers Regiments anhanngende Inngesiegell verfertiget vbergeben wordenn zu Cassell, Donnerstagk nach der heyligen dreyer Könige tage 1511."

Endlich in der 14. Urkunde würden namentlich alle Namen aufgeführt von den Antheilhabern an den Salzpfannen, worunter manche Namen noch heutzutage als Besitzer in Allendorf existiren. Philipp der Grossmüthige giebt förmliche Gesetze für die Pfänner durch dieselbe. An dieser Urkunde vom Freitag nach dem Sonntag Jubilate 1538 hängen 20 Siegel der Mitglieder des Stadtraths, des Pfännervorstandes und das des Landgrafen.

In der Urkunde Nr. 15 *), welche von grosser Bedeutung dadurch ist, dass dem Landgrafen darin zuerst verstattet wird, um dem Salzmangel im Lande und dem Geldmangel der Pfänner, welche nicht im Stande sind, mehr für Ausbeutung der Salzquellen zu thun, auf seine Kosten neue Kotten und Pfannen zu errichten, liege ein förmlicher Pachtcontract vor, welcher in den Locationscontract vom 3. Mai 1586**) eingefügt ist, der von Landgraf Wilhelm geschlossen wurde. In Bezug auf beide Urkunden machte der Vortragende darauf aufmerksam, welche reiche Quelle dieselben für juristische, genealogische, sphragistische und heraldische Studien enthielten. Von einer giossen Zahl hessischer Familien vom Adel, die Vortragender aufzählte und von 25 Städten Ober- und Niederhessens hängen die Siegel, an Schnüre gereiht und mit Holzkapseln verschlossen, den Urkunden noch heute an. Nur wenige sind verletzt, viele vollkommen erhalten.

In der 16. Urkunde bestätigt Philipp und prolongirt den Vertrag auf 15 Jahre am 29. April 1554, ebenso in der 17. Landgraf Wilhelm ***) auf 30 Jahre am 12. August 1568.

Die letzte 19. Urkunde hat Amalia Elisabeth am 15. Juni 1642 ausgestellt als Vormünderin Wilhelms VI. wegen Aufbaues des durch den Krieg und Brand ver-

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*) vom 23. Dezember 1554, mit dem Siegel Philipps des Grossmüthigen.

**) Urkunde Nr. 18.
***) Wilhelm IV. 1567—1592.
Mittheilungen.                                                           4

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