.. |
LXIX zu entnehmen, dass Golnhausen zwei Badestuben besass; diese in hygienischer Hinsicht so nützlichen Anstalten waren im Mittelalter allgemein verbreitet, während sie gegenwärtig von den meisten kleineren Städten entbehrt werden. Zum Wirkungskreis der Schöffengerichte gehörten alle Civilsachen, einschliesslich der Akte freiwilliger Gerichtsbarkeit, sowie die Real- und Verbalinjurien; eigentliche Criminalsachen finden sich dagegen nicht verzeichnet. Aus dem häufigen Vorkommen von Thätlichkeiten darf man auf ein ziemlich hitziges Naturell der damaligen Gelnhäuser Generation schliessen ; ihrer ausgesprochenen Vorliebe für eine durchgreifende Selbsthülfe mit Degen, Axt und Messer kam übrigens der weite Spielraum sehr zu statten, welchen die Richter dem Begriff der Nothwehr zuzubilligen pflegten. Von dem Verlauf der regelmässigen Gerichtssitzungen, die alle vierzehn Tage und zwar Montags stattfanden, entwarf der Herr Vortragende durch Vorführung mehrerer Rechtsfälle eine ungemein anschauliche Schilderung, worin auch der Wortlaut des Frankfurter Judeneides von 1392 wiedergegeben wurde. — Nachdem der Herr Vorsitzende hierauf die willkommene Mittheilung gemacht hatte, dass der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten dem Verein für das laufende Etatsjahr abermals eine Beihülfe von 500 Mark bewilligt habe, traten die Anwesenden in eine kurze Besprechung über die bevorstehende Jahresversammlung des Hauptvereins ein. Hierbei gab die Mehrzahl ihre Meinung dahin zu erkennen, dass es sich aus Zweckmässigkeits-Gründen empfehle, den Preis einer Festkarte nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, auf 6, sondern nur auf 5 Mark festzusetzen. Diese Ansicht erhob der Vorstand in einer seiner nächsten Sitzungen zum Beschluss; zugleich erachtete es derselbe, im Hinblick auf die zahlreichen vorbereitenden Arbeiten, welche die Abhaltung der Jahresversammlung erforderlich machte, für geboten, sich hierzu durch eine entsprechende Anzahl Mitglieder zu ergänzen. Die Wahl fiel einstimmig auf die Herren Cäsar Böhm, Franz Calaminus, Wilhelm Eberhard, Ludwig Limbert und Heinrich Sponsel, welche, nicht nur dem Ansuchen des Vorstandes in der bereitwilligsten
|
.. |