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XCIII

Innern die noch heute im Fort Wilhelmstein aufbewahrten goldenen Kanonen, deren ihm der dankbare König sechs mitgab, sowie die schwarzen Rehe im Haster Forst. Aus der trefflichen Militärschule, die er auf dem Wilhelmstein anlegte, sind ausgezeichnete Offiziere hervorgegangen, vor allen Scharnhorst, der Schöpfer der preussischen Landwehr. Niemals, gesteht dieser ein, könne er sich, ohne Begeisterung und Rührung zu empfinden, an die Unterrichtsstunden und Anordnungen seines fürstlichen Lehrers erinnern. Dabei war der Graf der gelehrteste Artillerist seiner Zeit, unter dessen Aufsicht und Anleitung die verschiedenartigsten Versuche hinsichtlich Metallcomposition, Guss und Bohrung der Geschütze gemacht wurden, woran sich Schuss- und Wurfproben aller Art anreihten. Thomas Abbt, der zu jener Zeit Professor in Rinteln war, wurde sein Freund, den er an seinen Hof zog. Graf Wilhelm starb im Jahre 1777 und liegt beim Schloss Baum begraben.

Der Vortrag des Herrn Rector Althans über Hexenprozesse der Stadt Rinteln füllte zwei Versammlungsabende aus, am 13. November und am 11. December. Es war allerdings ein düsteres Bild der religiösen und rechtlichen Anschauungen und des traurigen Zustandes unseres Volkes in der Mitte des 17. Jahrhunderts, welches Redner in seinen Vorträgen vor seinen Zuhörern aufrollte. An der Hand der Akten führte er uns einen einzelnen Hexenprozess, welcher gegen eine hiesige Bürgerin im Sommer 1654 geführt wurde, in allen Einzelheiten vor Augen. Man hörte die Gerüchte über das Zauberwesen der „Hexe“ in der Luft schwirren, wir vernahmen die Anklageschrift des peinlichen Anklägers, wir nahmen Theil an dem mit der „Inquisitin“ angestellten Verhöre, wir hörten den Schmerzensschrei der Gefolterten und das furchtbare, ihr abgerungene Geständnis, Zauberei getrieben und an der Katharinenklause auf dem Luhdener Berge den Hexentanz getanzt zu haben, ein Geständniss, welches die sofortige Verurtheilung zum Tode und ewige Verdammniss zur Folge hatte. — Redner wies aber darauf hin, dass, so traurig und andererseits unverständlich uns diese Vorgänge auch erscheinen, wir doch nicht berechtigt seien, einen Stein auf die dabei betheiligten Personen

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