..

CXX

und Mittel nicht im richtigen Verhältnisse zu seinen Plänen standen und er die „Sicilia antiqua“ einem Begünstigteren überlassen müsse. „Dennoch aber“, sagt er, „bleibt mir die Erinnerung an alles Gesehene und Erlebte ein Glanzpunkt des Lebens und alles Mühselige ist überstanden.“

In jüngeren Jahren nahm Schubart, der als echter Hesse an seinem Heimathlande mit treuer Liebe hing, auch eifrigen Antheil an den Bestrebungen zur Erforschung der hessischen Landesgeschichte. In Gemeinschaft mit K. Bernhardi, G. Landau und Chr. von Rommel begründete er im August 1834 unsern „Verein für hessische Geschichte und Landeskunde“. *) Als der Verein im Jahre 1884 sein fünfzigstes Stiftungsfest feierte, war Schubart der einzig noch Lebende nicht allein von den vier Stiftern des Vereins, sondern auch von den 51 Männern, welche bis zur ersten Generalversammlung desselben ihren Beitritt erklärt hatten. Der ehrwürdige Mann war damals der Gegenstand der lebhaftesten Ovationen, als er am 17. August an der Seite seiner Gattin auf Wil­helmshöhe erschien und dort unter den Theilnehmern des Festes kurze Zeit verweilte **).

Als Mitglied des hessischen Geschichtsvereins publi-cirte Schubart gemeinsam mit seinem Collegen Bernhardi 1841 und 1847 in 2 Bänden den zweiten Theil der auf der Kasseler Bibliothek handschriftlich aufbewahrten Chronik des Wigand Lauze, eines Zeitgenossen und Beamten Philipps des Grossmüthigen. 1843 trat er aus dem Vorstand des Vereins, dem er seit seiner Stiftung angehört hatte, aus und wandte sich von da an, abgesehen von der Vollendung der Ausgabe Lauze's, wieder ganz der classischen Philologie und Archäologie, vor allem dem Pausanias zu. Ihm blieb er treu bis zu dem Augenblicke, wo Altersschwäche die Sehkraft seiner Angen fast erlöschen und die Feder seiner fleissigen Hand entsinken machte.

In politischer und kirchlicher Beziehung stand Schubart auf conservativem und positivem Standpunkte.

______________

*) Näheres darüber s. in meiner Festschrift S. 6 ff.

**) S. darüber Mittheilungen Jahrgang 1884, S. XXXIX ff.

..