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CXXVI

 

Siegel Gunters von Kleichenbach.

 

Siegel Engelbrechts von Bellnhausen.

Nach Gerstenbergers Chronik wurde Schönstein in 1386 schon wieder, diesmal ohne Erfolg, belagert. Doch muss Landgraf Hermann seinen Angriff wiederholt haben, da in einer gleich anzuführenden Urkunde von 1399 das Schloss ausdrücklich als zerstört bezeichnet wird. Eine neue Verpfändung erfolgte 1387 an den Burgmann zu Jesberg, Thylo von Falkenberg und seine Hausfrau Gesa, welcher für 1601 Gulden die Feste mit Zubehör von Graf Gottfried von Ziegenhain zugewiesen bekam. Graf Engelbrecht von Ziegenhain belehnte 1399 den Heinrich Clauer um seiner treuen Dienste willen mit einem Burgsitz zu Schönstein, „der Hofstedte, da vorzyden der Bergfried und der Stall darhinder uffe stand“ nebst der Pacht von 4 Hagenhufen zu Schönau.

Die drei Burgen Jesberg, Densburg und Schönstein, wovon die beiden ersteren Mainzisch, zogen in dieser Zeit sehr häufig wegen ihrer das obere Gilsathal und die Verbindung mit Oberhessen beherrschenden Lage den Angriff der landgräflichen Streitkräfte auf sich. Auch in der folgenden Zeit sehen wir Jesberg und Schönstein gleichzeitig angegriffen und belagert. Schönstein scheint übrigens, nach den weiteren Verpfändungen zu urtheilen, zu Anfang des 15. Jahrhunderts wieder neu aufgebaut worden zu sein. Die Grafen Gottfried und Johann von Ziegenhain verpfänden 1406 dem Ritter Eckbrecht von Grifte und seinem gleichnamigen Sohne ein Drittel von Schönstein. Man könnte hiernach vermuthen, dass der heldenhafte Vertheidiger der Oberburg zu Gudensberg später auf die Seite der Gegner Landgraf Hermanns getreten sei. Verpfändungen von Burgen konnten nur an befreundete Geschlechter geschehen, die im Kriegsfall die Vertheidigung gern übernahmen. Die vorher genannten Grafen bestellten in 1420 den Johann Bechelyng zu hrem Burgmann auf Schönstein und wiesen ihm als

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