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demselben damit zugleich 50 Gulden Dienstgeld anwies. Nun folgte die letzte Verpfändung durch Landgraf Wilhelm II. im Jahre 1506 gegen 1000 Gulden an Otto Hund. Derselbe besass die Burg mit zugehörigen Dörfern amtsweise und muss in besonderer Gunst des Landgrafen gestanden haben. Denn 600 Gulden von der Pfandsumme wurden ihm in Gnaden erlassen. Hermann von Reckerod kommt im Jahre 1507 als Amtmann zu Schönstein vor. Die Einlösung von dem Rittergeschlechte Hund geschah 1543 durch Landgraf Philipp von den Brüdern Otto, Bernhard und Georg, doch wird 1544 Otto als Amtmann zu Schönstein bestätigt. Unter Landgraf Wilhelm IV. kommen weitere hessische Amtleute zu Schönstein nicht vor und das nun nicht mehr bewohnte Schloss zerfiel in Trümmer. 1601 erklärten die Einwohner von Schönau auf Grund eines von dem wegen der Verschleppung der Steine misstrauischen Landgrafen Moritz angestellten Verhörs, Bernds Hund Vorfahren hätten das wüste Schloss zuletzt besessen, ein Theil der Steine sei später in Ziegenhain zum Festungsbau verwendet. Die Dörfer des ehemaligen Gerichts Schönstein sind jetzt im Kreise Ziegen hain enthalten. Dieselben hatten auch im dreissigjährigen Kriege besonders hart zu leiden, wie ein Bericht von 1649 an Landgraf Wilhelm VI. beweist, womit, wir Schönstein verlassen, des Inhalts, Schönau, 41/2 Hufen gross, habe nur noch 13 bewohnte Häuser, in Sachsenhausen gebe es gar nur 4 bewohnte Häuser mehr, gegen 20 die es vor dem Kriege gehabt und Lischeid (oder Lichtenscheid) habe sieben Jahre ganz in Ruinen gelegen, jetzt seien wieder fünf Familien neu angesiedelt.

Felix von Gilsa zu Gilsa.

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Nochmals zu den Ringwällen als Cultusstätten

Im Anschluss an meine Beiträge zur Ringwallfrage in diesen Mitteilungen, Jahrg. 1882 S. LXXII ff. und Jahrgang 1883 S. LVIII. ff seien noch die folgenden Bemerkungen gestattet.

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