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XXXVI ordnung und suchte die Sicherheit im Lande bei dem überhand nehmenden Bettler- und Räubergesindel wenigstens nach Kräften zu heben. Noch erwies sich natürlich die Selbsthilfe als wirksamster Schutz gegen Räuber, weshalb sie geradezu in ein System gebracht wurde. Sobald sich irgendwo verdächtiges Gesindel zeigte, wurde mit der Glocke das Zeichen gegeben, und die Gemeinden hatten die unbedingte Verpflichtung, mit ihrem besten Gewehr, zu Ross und zu Fuss, unter Führung der Beamten sich zur Verfolgung einzustellen. Welcher Räuber sich widersetzte, der wurde ohne Gnade niedergestossen; und damit die Flucht in den Wäldern desto mehr erschwert würde, machte man die Seitenwege durch Verhaue und Gräben ungangbar. Die Achtung fremden Eigenthums war überhaupt während der langen Kriegszeit abhanden gekommen. Die Gärten rings um die Städte wurden nachts besonders von den Bauern, wenn sie „wohlbezecht“ nach Hause gingen und versuchen wollten, wer von ihnen die schärfste Barte habe, in überaus roher Weise verwüstet. Es kam an manchen Orten soweit, dass kaum noch jemand einen jungen Obstbaum aufziehen oder seine Aecker und Wiesen der Gebühr nach nutzen konnte. Wurden die rohen Bursche ergriffen, so wurden sie unter Umständen in den Schandkorb gesetzt und einige Male zur Abkühlung im Wasser untergetaucht. Ebenso ergingen scharfe Verordnungen gegen das übermässige Trinken, das keineswegs nach dem Kriege abnahm, vielmehr durch den hinzukommenden Branntweingenuss nur schlimmer wurde, und gegen den Aufwand bei Gastereien, Hochzeiten, Kindtaufen u. dergl. Diese Verordnungen waren zwar nicht neu, aber nach dem Kriege doppelt nothwendig. Indem sie das geringste zulässige Mass festsetzten, zeigen sie gleichzeitig, wie es damals herging. Bei Bürger- und Handwerksleuten waren bei Hochzeiten 2 Trachten oder Gänge, jeder zu 6 Gerichten an Fisch, Fleisch und Geflügel, bei Vornehmeren zu je 8 Gerichten, das mindeste, was man leisten konnte. Ebenso prunkte man mit der Zahl der Gäste; jeder halbwegs Bekannte wurde eingeladen und lief hin „dem heil. Ehestand zu Ehren“, wie man sagte. Dazu brachten die Gäste noch Kinder und Ge- |
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