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LXVIII

Paris nach Hanau bestreiten zu können. Das Schreiben, welches keine eigenhändige Unterschrift trägt, wurde von einigen Anwesenden für gefälscht gehalten, obwohl sein Inhalt mit den finanziellen Verhältnissen und der sonstigen Lebensführung des Grafen nicht eben im Widerspruch steht.

4) Schreiben Turennes aus Wetzlar vom 9. August (ohne Jahreszahl) an den Stadtrath zu Hanau, betreffend den Ankauf von Mehl und dergleichen für das französische Heer. Der mit eigenhändiger Unterschrift und sehr schönem Wappensiegel versehene Brief stammt zweifellos aus dem Jahr 1646.

5) Rechnung des gräflichen Hofbarbiers Schunck für die Zeit von 1642 — 1647. Dies eigenartige Schriftstück wurde zum grössten Theil vorgelesen und dabei eine Menge nicht nur in chirurgischer, sondern namentlich auch in culturgeschichtlicher Hinsicht interessante Dinge zu Tage gefördert; besonders auffallend erschien die grosse Zahl von Körperverletzungen, welche Graf Johann Philipp in jener Zeit sich selbst und anderen beigebracht hatte.

6) Beschwerde der Altstadt bei Graf Friedrich Kasimir von 1651, betreffend die Eröffnung des Frankfurter Thors, welche den durch die Altstadt gehenden Verkehr erheblich beeinträchtigte.

7) Bescheinigung der Rentkammer von 1660 über die durch Aufbesserung der Altstädter Festungswerke entstandenen Kosten.

8) Erlass der gräflichen Canzlei vom 6. November 1671, betreffend die halbjährige Proviantirung der Stadt für den drohenden Kriegsfall.

9) Schreiben des Kurfürsten Johann Georg II. von Sachsen aus Dresden den 13. April 1675 an Graf Friedrich Kasimir über die in Aussicht genommene „Translation“ des Superintendenten Langermann.

10) Sortenzettel vom 24. Juli 1688 zu einer seitens des Grafen Philipp Reinhard aufgenommenen Anleihe im Betrage von 3500 Thalern (mit sehr schönem Siegel).

11) Erlass vom 14. October 1699, worin der bei der herrschenden Theurung für das Bier, namentlich das Doppelbier, zu zahlende Maximalpreis festgestellt wird.

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