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wies aus dem reichen Schatz seiner Erfahrungen für das Gebiet des Mittelrheines u. s. w. an eclatanten Beispielen nach, wie sehr insbesondere römische und germanische Befestigungen und andere Denkmäler durch die materiellen Interessen der Land- und Forstwirthschaft gefährdet seien. Aehnlich ausführlich schilderte die einschlägigen Vorkommnisse ein anderer Veteran der Altertumswissenschaft, von Alten. Während beide wesentlich die römischen und germanischen Bauten und die bei Ausgrabungen sich ergebenden Funde behandelten, wies ich an einigen Beispielen kurz nach, dass nicht minder bedenkliche Dimensionen die Verschleppung alterthümlicher Gegenstände der späteren Zeiten durch systematisches Abtreiben ganzer Länderstrecken, durch Händler und leider auch Künstler, angenommen habe. Nachdem so das Vorhandensein eines förmlichen Nothstandes constatirt war, wurde die Frage ventilirt, wie dem Abhülfe zu schaffen sei. Man war einstimmig der Ansicht, dass nur der Staat mit Erfolg einschreiten könne, aber auch die Pflicht dazu habe, doch würden sich Reich und Einzelstaatan in die Aufgabe zu theilen haben. Als sehr wirksames Mittel wurde von verschiedenen Seiten eine genaue Inventarisation und eine geeignete Organisation der Centralstelle für die Erhaltu rig der Denkmäler hingestellt. Stadtarchivar Grotefend (Frankfurt) war dafür, dass jede allzu büreaukratische Einrichtung, welche vielfach mit Misstrauen zu kämpfen haben werde, zu vermeiden, vielmehr, nach dem Vorbild der österreichischen Centralcommission für Erforschung und Erhaltung der vaterländischen Denkmale, einer grösseren Zahl über das ganze Land zerstreuter qualificirter Personen, ohne Rücksicht auf ihren sonstigen Beruf, diese Funktion zu übertragen sei. Diese Commission müsste über ein eigenes Organ verfügen, für welches das der genannten Centralcommission im allgemeinen auch als Muster gelten könnte. Dem gegenüber hob Conservator Persius hervor, dass die preussische Regierung keineswegs beabsichtige, die bestehenden Einrichtungen zu ändern, und dass man, wenn eine anderweite Organisation beliebt werde, keinesfalls die Provinzialregierungen übergehen werde; dass für viele Fälle längst geeignete Vorschriften beständen, deren genaue Befolgung schon sehr

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