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damit sich diese gegen eine Abfindung an Geld (10000 Gulden) zur Verzichtleistung auf Hanau bewegen lasse. Als aber die Verhandlungen in London nach zwei­jähriger Dauer an dem hartnäckigen Widerstand der Landgräfin gescheitert waren, rief Friedrich Oesterreichs und Frankreichs Beistand an und beschritt zugleich den Rechtsweg beim Reichstag. Dies Verfahren, das allgemeines Aufsehen erregte und weitgehende Befürchtungen hinsichtlich eines allgemeinen europäischen Krieges hervorrief, fand keineswegs die erhoffte Unterstützung der katholischen Stände, welche sich für Friedrichs II. dynastische Interessen nicht zu erwärmen vermochten, sondern lediglich die Aufhebung der „Assekurationsakte“ anstrebten. Sie riethen deshalb dem Landgrafen, die Sache vor den Reichshofrath zu bringen, was denn auch im März 1763 geschah. Aber nunmehr, nach Beendigung des siebenjährigen Krieges, war wieder in Wien das lebendige Interesse dafür erlahmt, und die Angelegenheit wurde abermals verschleppt. Auch ein späterer Vermittelungsversuch Kaiser Josephs II. blieb erfolglos. Die Landgräfin Maria verschied am 14. Januar 1772, nachdem sie die Regierung der Grafschaft Hanau bereits 1764 dem Erbprinzen Wilhelm übergeben hatte. Die erneuten Anerbietungen, welche letzterem nach dem Ableben der Mutter durch Vermittelung des Erzbischofs von Mainz gemacht wurden, damit er wenigstens die Oberhoheit des Vaters anerkenne, lehnte er ebenfalls kurzer Hand ab. Erst im Jahre 1782 kam wenigstens eine Art von Aussöhnung zwischen Friedrich II. und seinen Söhnen zu Stande. Mit dem am 31. Oktober 1785 erfolgten Tode des Landgrafen erlosch die bisherige Trennung der Grafschaft Hanau von dem übrigen Hessen-Kassel'schen Gebiet naturgemäss von selbst, und der traurige Familienzwist fand nach 31jähriger Dauer sein Ende.

1. Februar 1887. Herr Pfarrer von Starck hielt den angekündigten Vortrag über römische Ausgrabungen bei Bergen und berichtete, nachdem er die Vermuthung ausgesprochen, dass Bergen zur Römerzeit nicht nur eine bürgerliche Niederlassung, sondern auch der Platz eines Castells gewesen sei, welches er oberhalb der Weinberge, östlich des so-

 

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