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IX wollten dem Eifer von Privatsammlern durch Verkümmerung der kleinen Museen und Sammlungen nicht Eintrag gethan wissen. Noch andere Redner sprachen zur Sache und ein eingegangener Vorschlag des Professors Handelmann zu Kiel wirkte wesentlich auf das Ergebniss der Verhandlungen ein (s. Beschluss II). Anschliessend hieran und in enger Verbindung, mit dem Gegenstande wurde über Frage III verhandelt: Die Stellung der Provinzial- und Lokalmuseen sowie, der deutschen Geschichte- und Alterthums - Vereine gegenüber dem Kgl. Preussischen Ministerialerlass, betr. die unbefugten Aufgrabungen der Ueberreste der Vorzeit, vom 30. December 1886. Es entspannen sich auch hierüber lebhafte Verhandlungen; man vermochte nicht den Begriff eines Denkmals der Vorzeit unanfechtbar festzustellen, da der Umstand, dass solche vielfach unter dem Erdboden gefunden werden, die rechtliche Seite der Sache leicht zweifelhaft macht. Durch Verwirklichung der in den Anträgen und den Anschauungen Vieler sich zeigenden Absichten würden dem Privateigenthume erhebliche Beschränkungen auferlegt worden sein. Der von dem Herrn Cultusminister entsendete Geh. Regierungs- und vortragende Rath Polenz legte ausführlich und klar den Standpunkt der Regierung, besonders mit Rücksicht auf die rechtliche Seite der Angelegenheit dar. Er fühlte an, dass des Ministers Streben dahin gehe, ein Alterthumsgesetz (wie er es bezeichnen möchte) ins Leben zu rufen. Das Wesentliche seiner Darlegung wurde später von den Herren Virchow und Schaaffhausen als Antrag aufgenommen, wobei auch von Cohausen mitwirkte, und gelangte so in die Beschlüsse H und III. Ein Antrag war gestellt, grösseren Gemeinden die Anfgrabnng zu gestatten, vorbehaltlich der Verpflichtung zur Anzeige bei den betreffenden Behörden. Geh. Regierungsrath Persius wies hierbei auf die neue Organisation der Pflegschaften hin, wie eine solche bereits für die Provinz Brandenburg in Wirksamkeit, ist und hob die in Nassau und Schleswig-Holstein bestehenden Einrichtungen als sehr zweckmässig hervor. Man bereitete hiernach die Bitte nm Ausdehnung der letzteren, welche in einem Conservator für jede Provinz gipfeln, auf den
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