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XXXV d’Argens, Pforr, Carseret und Berneaud. Neben den Malern, die für die Bijouterie thätig waren, machten die Hanauer Graveurs Anspruch darauf als Künstler angesehen zu werden, und ihre Leistungen berechtigen sie auch hierzu. Sie überschätzten allerdings ihre Mitwirkung an den Arbeiten der Bijoutiers, was aus ihren Bestrebungen der Gründung einer Zunft in den Jahren 1773—1777 sich erkennen lässt, durch die sie auf die Bijoutiers bestimmend einwirken wollten. Ihre Bestrebungen wurden daher auch mit Recht von letzteren zurückgewiesen. Die Namen der hervorragendsten Graveurs jener Zeit sind: Louis Jean Gallien Prof., Jean Jakob Bury adjoint à Prof., Paul Scallés, Jean David Wentz, Heinrich Christian Lotter, Daniel Jakob Westermayr, Jean Pierre du Port, Johann Christoph Rodschild, Johann Georg Marmann und Gottlieb Lauck. Wenn diese in ihrer Eingabe um Gewährung von Zunftartikeln den Niedergang der Hanauer Goldschmiedekunst in naher Zukunft voraussehen wollten, so lässt sich daraus nur erkennen, dass ihr Blick durch ihre Voreingenommenheit gegen die Bijoutiers, von denen sie sehr gegen ihren Willen sich abhängig fühlten, getrübt war; denn noch 40 Jahre, nachdem sie solche Ansichten geäussert hatten, ward der blühenden Hanauer Goldschmiedekunst durch die begeisterten Worte Goethe's ein glänzendes Denkmal gesetzt. (»Aus einer Reise am Rhein, Main und Neckar in den Jahren 1814 und 1815«). Und auch die Geschichte der Hanauer Goldschmiedekunst im ganzen 19. Jahrhundert lässt erkennen, dass die hiesigen Bijouteriefabrikanten trotz aller Wechselfälle des Schicksals und trotz der mächtigen Concurrenz auf der Höhe der künstlerischen Leistungen ihrer Vorfahren geblieben sind. 44. Jahresversammlung am 21. April 1888. Der Vorsitzende, Gymnasialoberlehrer Dr. Wolff, begrüsste die zahlreich erschienenen Mitglieder, worauf gemäss der Tagesordnung der §. 3 der Statuten dahin abgeändert wurde, dass »wer Mitglied zu werden wünscht, sich beim Vorstand zu melden hat. Wird gegen den Angemeldeten im Vorstand Einsprache erhoben, so wird in der nächsten Monatsversammlung durch Kugelung abgestimmt.« 3*
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