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XXXVI

Hierauf wurde zur Vorstandswahl geschritten, Herr Landgerichtsrath Reul legte wegen Ueberhäufung mit Berufsgeschäften sein Amt nieder, es wurden gewählt: zum Vorsitzenden Dr. Wolff, als weitere Vorstandsmitglieder Major Dahm, Dr. med. Eisenach, Reallehrer Forst, Eduard Rössler, Dr. phil. Suchier und Jak. Wiedersum. — Nach Ablegung des Rechenschaftsberichtes und Entlastung des Rechnungsführers wurde der Jahresbeitrag pro 1888/89 auf 4 Mark wieder festgesetzt.

Der Vorsitzende verlas ein vom 29. März 1888 datirtes Schreiben Königlicher Regierung zu Kassel an den hiesigen Bezirksverein gerichtet:

»Mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern, des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domainen und Forsten und des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten ertheilen wir dem dortigen Bezirksverein auf seinen Antrag vom 27. Oktober v. J. hiermit bis auf Weiteres und für den Umfang des Regierungsbezirks Kassel die Ermächtigung, in allen Fällen, in welchen die Zeit fehlt, eine vorgängige Genehmigung einzuholen, auch ohne solche nach vorheriger Vereinbarung mit dem Verwalter, Nutzniesser oder Pächter des Grundstücks Aufgrabungen und Ausgrabungen auf fiskalischem, Gemeinde- oder Stiftungs-Terrain vorzunehmen. Diese Ermächtigung ist an die Bedingung geknüpft, dass für sachverständige Leitung des Unternehmens gesorgt und nachträglicher Bericht, sowie Nachweis des Verbleibes der einzelnen Fundstücke an uns zur Uebermittelung an den Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten eingereicht wird. Wir haben die entsprechende Benachrichtigung der Localbehörden veranlasst und werden die ertheilte Ermächtigung auch durch eine der nächsten Nummern unseres Amtsblattes zur allgemeinen Kenntniss bringen. Die Massregeln wegen Legitimation der vom Verein zu den Auf- und Ausgrabungen zu entsendenden Sachverständigen müssen wir dem Verein anheim geben, sehen jedoch einer baldgefälligen Mittheilung der getroffenen Anordnungen entgegen.

Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.«-

Die Anwesenden nahmen mit grossem Beifall diesen Erlass auf, da er in hohem Grade die Bestrebungen des Vereins fördert.

 

 

 

 

 

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