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eine grosse Anzahl Abschriften von Dokumenten eingeheftet, von Schreibern Sturio’s herrührend. Viele Lücken wie mehrfach abgebrochene Sätze zeigen, dass dem Werke die letzte Hand fehlte. Der Stil ist meist trocken und nüchtern; im 2. und 3. Band zeigt sich indess grössere innere Betheiligung; zahlreiche Verse, Monogramme, Anagramme und Kuriositäten sind in dem Texte, namentlich hinsichtlich der auswärtigen Ereignisse, verwebt. Die Erzählung macht durchaus den Eindruck grosser Gewissenhaftigkeit und Wahrheitsliebe.

Der Titel des 1. Bandes lautet: Annales Rerum Hanoviensium precipue autem Novae Civitatis: Hanauische Jahrbücher u. s. w., zusammengetragen von Wilhelm Sturio J(uris) U(triusque) D(octor), Gräflich Hanauischer Rath und Stadtschultheis der Neustadt I. Theil bis zum Jahre 1600. In demselben werden erzählt die Schicksale der Niederländer und Wallonen von ihrer Vertreiburg [Vertreibung] aus der Heimat an bis zur Aufnahme in Frankfurt 1554. Die freie Ausübung ihrer Religion, die ihnen zuerst gestattet wurde, wird ihnen 1561 auf Antrag der Stadtprediger genommen. Zunächst werden ihnen die zur Verfügung gestellten Kirchen entzogen, dann im Jahre 1595 auch untersagt, Prediger zu bestellen. Der Streit zieht sich bis in das 17. Jahrhundert hinein. 1597 entschliessen sich viele der Fremden, um dem stetigen Drucke in Frankfurt zu entgehen, zu der Uebersiedlung nach Hanau, wo sie vom Grafen Philipp Ludwig II. freundlich aufgenommen werden. Die Capitulation von 1597 wird dann in deutscher Sprache mitgetheilt. Die Gründung der Neustadt wird von drei Seiten gehindert. Zunächst von den Bewohnern der Altstadt, die sich in ihren Interessen geschädigt glauben, sodann von Frankfurt aus, welches die Fremden auf alle mögliche Weise am Abzug hindert, endlich von Mainz aus, welches behauptet, dass das Gebiet der Neustadt in seinem Wildbanne läge und einen Process beim Kammergericht in Speyer gegen Hanau anstrengt. Derselbe wird zunächst zu Ungunsten Hanau’s entschieden; erneuert zieht er sich bis in das 17. Jahrhundert hinein. Die endgültige Entscheidung ist im Sturio nicht angegeben, liegt auch viel hinter seiner Zeit. Die Fremden lassen sich indessen nicht abschrecken und

 

 

 

 

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